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Frau Böhm teilt mit, dass beide Punkte gemeinsam vorgestellt werden. Sie erläutert unterschiedliche Maßnahmen mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2). Sie teilt mit, dass ein Pool erarbeitet worden ist in dem unterschiedlichste Möglichkeiten z.B. Gewässerrandanpflanzungen und Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind. In Absprache mit den Eigentümern könnten diese umgesetzt werden. Die Entnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beträgt, wegen der Größe des geplanten Baugebiets, 10,3 Hektar. Die Kompensation hierfür soll die Renaturierung der Leineauen sein. Für das gesamte Stadtgebiet kann das Defizit nicht ausgeglichen werden.
Frau Schultz bedauert, dass der Niederangergraben nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen wird. Dieser bereitet wegen der Hochwasserauswirkungen immer wieder viel Ärger. Das Oberflächenwasser kann wegen des zu geringen Gefälles nicht schnell genug nach Regenereignissen abfließen. Frau Friedrich-Braun erwidert, dass dieses Problem doch sicherlich anderweitig gelöst werden könne. Der Erhaltungswert sei extrem hoch.
Herr Vollmer und Frau Ortsbürgermeisterin Dr. Busch widersprechen dieser Ansicht, da die Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden könnten und die Sedimente in der Grabensohle noch zur Verringerung der Fließgeschwindigkeit beitrügen. Hier sei wie bereits einmal vor Jahren geschehen ein Ausbaggern unumgänglich, damit nicht immer wieder Keller in Holtensen „geflutet“ würden. Herr Sackbrook kann dies nur bestätigen. Der Ortsrat spricht sich für die Herausnahme des Niederflurgrabens aus dem Landschaftsschutzgebiet aus, damit notwendige Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Frau Friedrich-Braun wird sich um andere Möglichkeiten bemühen und Kontakt mit der Leitung der Göttinger Entsorgungsbetriebe aufnehmen.
Die Ortsräte werden über die Vorlage in Kenntnis gesetzt.
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