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Frau Ortsbürgermeisterin Sterr begrüßt t Herrn Ohlow vom Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung. Herr Ohlow erläutert mit einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) den Tagesordnungspunkt.
Frau Ortsbürgermeisterin Sterr fasst zusammen, dass an den Kennlinien Gewerbe und Bebauung möglich gemacht werden sollen, da beide Seiten Erweiterungsmöglichkeiten benötigen. Am Siekweg würden die dargestellten Planungen aber den Forderungen des Ortsrats widersprechen, denn hier hat man sich deutlich gegen ein Gewerbegebiet ausgesprochen und die Grünfläche soll erhalten bleiben. Herr Ohlow teilt mit, dass hier ein gestaffeltes und begrenztes Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan vorgesehen ist.
Herr Grunwald fragt, wo denn die anderen Wünsche des Ortsrats Berücksichtigung gefunden hätten, denn diese sind hier nicht zu erkennen. Frau Pietsch erläutert das Verfahren. Die 2. Beschränkte Auslegung erfolgt mit dem Ursprungsplan. Erst nach der zweiten abgeschlossenen Auslegung werden die Anregungen abgewogen und ggfls. berücksichtigt. Ob die Vorschläge des Ortsrats umgesetzt worden sind, wird man erst bei der nächsten Beratung im Ortsrat, wahrscheinlich im Januar/Februar 2017, sehen können.
Herr Schiferau möchte wissen, ob es auch an anderen Punkten Grones zu hohen Immissionen kommt, ob diese untersucht werden und Maßnahmen gegen die Beeinträchtigungen geplant sind. Herr Ohlow antwortet, dass natürlich insbesondere an den Einfallstraßen die Immissionen besonders hoch sind. Dies wird z.B. bei den Umsetzungen der Ergebnisse aus dem Lärmaktionsplan bearbeitet.
Frau Gerl-Plein findet die Immissionskennlinien für Grone sinnvoll, vermisst aber die Umsetzung der Ortsratsforderungen und fordert eine Zustimmung nur mit Hinweis auf das bereits abgegebene Votum aus dem August. Der Ortsrat beschließt mit einer Nein-Stimme mehrheitlich:
Der Ortsrat stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, soweit es die Immissionskennlinien für das Groner Gebiet betrifft zu. Erneut wird aber ausdrücklich auf die Forderungen des Ortsrats aus der Augustsitzung hingewiesen, insbesondere auf die Flächenentwicklung am Siekweg.
Der Flächennutzungsplan soll erneut öffentlich ausgelegt werden. Die Auslegung beschränkt sich auf die nach der ersten öffentlichen Auslegung geänderten Teilbereiche und Darstellungen.
Geltungsbereich
In den nachfolgend aufgelisteten Bereichen bezieht sich die Änderung des Flächennutzungsplans auf die Einfügung einer Immissionskennlinie zur Kennzeichnung von Bereichen mit Anforderungen an den Schallschutz:
Ortsteil Grone: -entlang des Siekwegs -südlich des Gewerbegebiets an der Industriestraße
Weitere kleinere redaktionelle Korrekturen, zB. der Symbole oder nachrichtlichen Übernahmen sind nicht Gegenstand der erneuten Auslegung.
Die räumliche Abgrenzung der Änderungsbereiche ist der im Anhang beigefügten Karte zu entnehmen.
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