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41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 34
Gremium: Rat Beschlussart: an Ausschuss verwiesen
Datum: Fr, 19.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
Piraten/0052/16 Antrag der Piraten-Ratsfraktion betr.: "Zivilklausel für die Stadt Göttingen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:Piraten-Ratsfraktion   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Ratsvorsitzende Frau Bank teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung zu überweisen.

 

In der Begründung des Antrags teilt Ratsherr Rieth u.a. mit, dass er zu Beginn seiner Ratstätigkeit eine Website für ein „stungsfreiesttingen“ eingerichtet habe. Dort habe er auch Firmen aus Stadt und Landkreis genannt, die nachweisbar für die Rüstungsindustrie arbeiten würden. Dieser Nachweis jedoch sei schwierig zu erbringen, so dass sicherlich auch noch weitere Firmen genannt werden könnten.

Mit dem heutigen Antrag soll eine Zivilklausel angeregt werden, die sich an dem Beispiel der Universität Göttingen orientieren sollte. Diese Klauselnnte z.B. lauten, dass „sich die Stadt Göttingen dem Frieden verpflichte und in ihren Tätigkeiten ausschließlich zivile und friedliche Zwecke fördere.“ Weiterhin sollten Geschäftsbeziehungen mit an Rüstung beteiligten Firmen ausdrücklich abgelehnt werden.

Dies gelte auch für Werbeverträge z.B. mit der Bundeswehr, die an öffentlichen Bussen auf sich aufmerksam machen dürften. All das sollte im Fachausschuss diskutiert werden.

 

Beigeordneter Wucherpfennig weist darauf hin, dass auch die ALG-Ratsfraktion schon häufig Anträge in diese Richtung gestellt habe, wonach grundsätzlich keine Werbung für die Bundeswehr in Göttingen erlaubt werden sollte. Bedauerlicherwise seien diese Initiativen regelmäßig abgelehnt worden.

Wenn es denn gelänge, dass der Ausschuss sich dazu durchringen könne, eine entsprechende Zivilklausel auf den Weg zu bringen, sollte dies mit berücksichtigt werden.

Der Überweisung werde zugestimmt.

 

Ratsherr Pache teilt mit, dass er den Eindruck habe, nicht eine Zivilklausel sei vorrangig Antragsinhalt sodern vielmehr eine Position gegen die Bundeswehr. Es werde hier so dargestellt, als betreibe man Werbung für den Krieg. Die Bundeswehr sei keine Angriffsarmee, die irgendwelche Territorien für sich Einnehmen wolle, sondern eine in der Verfassung verankerte Einrichtung, die u.a auch in der Terrorbekämpfung wichtige Arbeit leiste. Da es daneben auch viele zivile Berufe bei der Bundeswehr gäbe, sei schon deshalb eine Werbung durchaus legitim.

Eine Zivilklausel hätte man zustimmen können, diesem Antrag und der Überweisung jedoch nicht.

 

rgermeister Holefleisch stellt namens der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion folgenden Ergänzungsantrag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der GöVB eine Positivliste für Werbung im und am Bus zu entwerfen. Ziel ist es, die Werbeflächen am bus als Image- und Informationsflächen des Stadtmarketings und beschlossener Konzepte der Stadt zu nutzen. Weiterer Bestandteil der Positivliste soll Werbung für ethisch unzweifelhafte und für das Stadtansehen und die Stadtkommunikation förderliche regionale Dienstleistungen und Produkte sein. Zielgruppe der Werbnung in der Positivliste sind Einwohnerinnen und Einwohner Göttingens sowie (Fahr-) Gäste von außerhalb. Hierbei sind im Rahmen der bisher noch wenig ausgeprägten proaktiven Öffentlichkeitsarbeit (PR) insbesondere Zielsetzungen wie Klimaschutz, Inklusion, bezahlbares Wohnen, soziale Integration, Umweltschutz, Klimaplan, Verkehr, Tierschutz, Wissenschaft, Studium in Göttingen, Verkehrssicherheit, „Kultur für Alle“ etc. zu bewerben.

Die Positivliste inkl. der Auflistung der finanziellen Auswirkungen ist dem zuständigen Ausschuss zur öffentlichen Diskussion vorzulegen und soll der Vorbereitung der 2019 anstehenden neuen Werbeverträge dienen.“

 

Ratsherr Humke kritisiert, dass hierdurch das eigentliche Ansinnen der Piraten-Ratsfraktion „ausgehebelt“ werde.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird von eingien Ratsmitgliedern deutlich formuliert, dass es sich hier nicht um einen Änderungsantrag, sondern um ein neues Thema handele, dass heute in diesem Zusammenhang nicht beschlossen werden könne.

 

rgermeister Holefleisch zieht anschließend den Änderungsantrag zurück.

 

Der Rat beschließt sodann mit Mehrheit (21 Ja-, gegen 10 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung), den folgenden Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung zu überweisen:

 

1.) Die Göttinger Gesellschaften und Betriebe werden angewiesen auf Werbeverträge mit Rüstungsbetrieben und Militäreinrichtungen zu verzichten und bei bestehenden Verträgen, diese zum nächstmöglichen Termin nicht mehr zu verlängern.

 

2.) Die Stadt Göttingen arbeitet eine Formulierung - ähnlich der Zivilklausel an Universitäten - für die Stadt Göttingen und deren Betriebe zur Diskussion im Ausschuss aus.

 

 

 
 

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