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41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 20
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 19.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB20/1282/16 Jahresabschluss 2014/Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:

 

  1. Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Göttingen einschließlich der nicht rechtsfähigen Stiftungen wird gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V. mit § 58 Abs.1 Nr.10 NKomVG beschlossen.

 

Das Jahresergebnis im ordentlichen Ergebnis 2014 i.H. von 555.598,76 € beinhaltet einen Jahresüberschuss der nicht rechtsfähigen Stiftungen in Höhe von insgesamt 36.000,66 €. Das Jahresergebnis der Stadt Göttingen im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 519.598,10 € wird zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

 

Der Jahresüberschuss der nicht rechtsfähigen Stiftungen im ordentlichen                                  Ergebnis wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

 

Das Jahresergebnis im außerordentlichen Ergebnis 2014 i.H. von 4.656.054,96 € beinhaltet einen Jahresüberschuss der nicht rechtsfähigen Stiftungen in Höhe von insgesamt 166,19 €.

 

Das Jahresergebnis der Stadt Göttingen im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.655.888,77 € wird zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

 

Der Jahresüberschuss der nicht rechtsfähigen Stiftungen im außerordentlichen Ergebnis wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

 

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 gem. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Entlastung erteilt.

 

 

 
 

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