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Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:
Den Änderungen der beigefügten Anlagen 2 und 3 zur Satzung der Stadt Göttingen über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung) zum 01.08.2016 wird zugestimmt.
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