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Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:
- Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 57.000,00 EUR
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage 115.899,24 EUR zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung
Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 60.514,79 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des ao. Ergebnisses zugeführt.
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