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41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 18
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 19.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB20/1275/16 Jahresabschluss 2014/Entlastung des Oberbürgermeisters
- Göttinger milde Stiftung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2014 der rechtsfähigen Stiftung „ttinger milde Stiftung“.

 

  1. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 172.899,24 EUR wird wie folgt verwendet:

 

-          Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 57.000,00 EUR

 

-          Zuführung zur Sonstigen Rücklage 115.899,24 EUR

zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung

 

Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 60.514,79 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des ao. Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 
 

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