Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2014 der rechtsfähigen Stiftung „von Hugo’sche Schulstiftung“.
2.Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.