|
Der Rat beschließt einmütig bei 4 Enthaltungen:
- Der in der Anlage beigefügten Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung an freie Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen“, die rückwirkend zum 01.08.016 in Kraft treten soll, wird zugestimmt.
- Mit den freien Kita-Trägern sollen auf Grundlage der Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung an freie Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen“ zum 01.01.2017 neue Leistungs- und Budgetverträge mit vorläufigen Trägergruppeneinstufungen geschlossen werden.
- Das Caritas-Centrum Göttingen wird als eigenständiger freier Träger ab 01.08.2016 anerkannt und erhält einen Leistungs- und Budgetvertrag mit der vorläufigen Trägergruppe 4 ab 01.08.2016 für die Einrichtung St. Godehard 1.
|
|