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40.öffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Nikolausberg Beschlussart: vertagt (zurückgestellt)
Datum: Do, 19.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindehaus der evang. Kirchengemeinde, Augustinerstr. 17, 37077 Göttingen
Ort:
FB66/0282/16 Widmung Nikolausberg Am Heiligenhäuschen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Frau Pietsch bringt den Beschlussvorschlag ein.

 

Frau ntzler bekundet ihr Missfallen, da sie den Sinn darin nicht sehe, über etwas zu diskutieren, was bereits am gleichen Tage im Bauausschuss beschlossen worden sei.

 

Frau Pietsch erklärt, dass der Bauausschuss vorbehaltlich mit Anhörung des Ortsrates zu beschließen habe. Sie zeigt Verständnis für die Situation des Ortsrates, merkt jedoch an, dass sich die Politiker im Bauausschuss hätten zu Wort melden können. Sie versichere, die Verwaltung über das Missfallen des Ortsrates bezüglich des Beschlusses zu unterrichten.

 

Frau Dr. Gerischer stellt die Frage, warum überhaupt umgewidmet werden müsse. Sie bringt zum Ausdruck, dass die vorliegende Begründung nicht ausreichend sei.

 

Herr Weide äert die Vermutung, dass die Umwidmung aus Gründen der Verkehrssicherung vorgenommen werden müsse.

 

Frau Dr. Gerischer ist der Meinung, dass man ohne eine verständliche Begründung nichts beschließen könne.

 

Frau Margraf geht davon aus, dass die Widmung auf Grund von Renovierungsarbeiten bei einem Haus in der Straße vorgenommen werden müsse.

 

Herr Wegener weist darauf hin, dass es keine bauliche Veränderung gegeben habe.

 

Herr Rudolph teilt die Meinung, dass die Sanierung die Widmungsabsicht ausgelöst habe.

 

Frau Margraf schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung zu vertagen. Zur nächsten Sitzung solle eine ausreichende Begründung bezüglich des Grundes der Widmung bzw. der Auswirkungen vorhanden sein. 

Der Ortsrat beschließt einstimmig.

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Klärung der aufgetretenen Fragen vertagt.

 
 

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