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Der Rat beschließt einstimmig:
Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgende Straßenfläche im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG gewidmet:
Erlenweg /Parkplatz : Parkplatz hinter der Lärmschutzwand an der Ausfahrt Petri-Kirchstraße, Flst. 58/44 Größe 189 qm, Länge 40 m als Gemeindestraße.
Der bereits bestehende Gehweg Erlenweg in der Länge von 140 m ist seit 1970 gewidmet.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Göttingen.
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