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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr
TOP: Ö 6
Gremium: A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:24 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum THORN (126), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Frau Dr. Sakowsky verdeutlicht zur Einleitung des Tagesordnungspunktes, dass es keine Frage des Ob“ sondern nur des Wie sei, die finanziellen Herausforderungen der Flüchtlingssituation, speziell unter den Bedingungen des Entschuldungshilfeprogramms, im Haushalt der Stadt darzustellen. Die Tischvorlage „Flüchtlingsstatistik - Stand 23.11.2015“ wird verteilt. Herr Suermann nimmt Bezug auf die Beratungen im Verwaltungsausschuss am 23.11.2015 und erläutert die vorgelegte Statistik im Detail. Insgesamt seien bisher 1.293 Flüchtlinge in Göttingen aufgenommen worden. Weitere 501 Personen seien bis Januar 2016 zugewiesen. Die ausgewiesenen 47 unbegleiteten Minderjährigen seien hier nicht näher zu betrachten. Diese Kosten rden über das SGB VIII in voller Höhe erstattet. Zurzeit verfüge Göttingen noch über 181 freie Unterkunftsplätze. In insgesamt 6 Objekten seien zeitnah noch weitere 250 Plätze realisierbar. Man sei aber zuversichtlich, die bis Januar 2016 evtl. fehlenden siebzig Plätze noch abdecken zu können. Da die zusätzlich geplanten sechs Bauvorhaben mit ca. 840 Plätzen erst im Laufe der 2. Jahreshälfte 2016 zur Verfügung stehen würden, entstehe je nach Zuweisungsquote in der ersten Jahreshälfte 2016 ein Bedarf in einer geschätzten Größenordnung von 600 bis 1200 Plätzen, bei einer zu erwartenden Flüchtlingszahl von über 2400 Personen. Um diese cke zu schließen,rden zurzeit intensive Gespräche mit relevanten Unternehmen, Partnern und Institutionen durch den OB und die Verwaltung geführt. Da die Kapazitäten des Landes in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgeschöpft waren, wurden die Kommunen im Rahmen der Amtshilfe gegen vollen Kostenausgleich auch für die Erstunterbringung von Flüchtlingen in Anspruch genommen. Die hierdurch in Niedersachsen zusätzlich geschaffenen 13.500 Plätze würden entgegen unzutreffenden Presseartikeln weiterhin auch über den 31.12.2015 hinaus benötigt. ttingen sei hier mit der Belegung der Sporthalle auf den Zietenterrassen betroffen. Das Land rechne mit einem Abbau dieser Plätze idealerweise im Laufe des ersten Halbjahres 2016. Innerhalb Niedersachsens gebe es unterschiedliche Ansichten über die Becksichtigung von Erstaufnahmeeinrichtungen bei Anrechnung auf die Zuweisungsquoten. Nach einer Pressemitteilung des Landeskabinetts seien in 2016 rund 867 Millionen Euro zusätzlich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf für Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgesehen. Damit summierten sich die Mittel in diesem Zusammenhang auf insgesamt knapp 1,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr. An die Kommunen flössen über die Kostenabgeltungspauschale 275 Millionen Euro. Weitere rund 144 Millionen Euro würden im Sozialetat für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgebracht. Für den Bereich Sprachförderung in Kitas, Schulen und der Erwachsenenbildung stünden rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kostenabgeltungspauschale von rund 6.200 Euro im Jahr 2015 solle auf 9.500 Euro in 2016 und auf 10.000 Euro in 2017 steigen. Zur Deckung der zusätzlichen Mehrausgaben in 2016 dienten in erster Linie Mittel des Bundes in Höhe von zugesagten 345 Millionen Euro zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

 

Die Tischvorlage „Flüchtlingssituation - Teilhaushaltsübergreifende Zusammenstellung“ wird verteilt. Herr Suermann erläutert, für konkrete Berechnungen r die weiteren Jahre 2017, 2018 und 2019 seien die vorliegenden Daten noch zu ungewiss. Für das Jahr 2015 rechne man mit einem Delta von -5,8 Mio. €. Für 2016 sei zurzeit ein Minus von 13,9 Mio. avisiert, das gegenwärtig noch nicht in voller Höhe im Haushaltsentwurf abgedeckt werden könne. Die Beträge für die Kostenerstattung nach dem AsylbLG basierten für 2015 auf der Fallzahl 2013 und der Kostenpauschale von 6.200 €, da die Kostenerstattung nach dem Aufnahmegesetz erst mit einer Rückwirkung von zwei Jahren erfolge. r 2016 wurden 541 Personen und 9.500 € Kostenpauschale zu Grunde gelegt. Der Aufwand für 2015 wurde für 980 Personen und für 2016 für 1.200 Personen berechnet. Die Prognose von 2.400 Personen für 2016 aus der Flüchtlingsstatistik sei noch darzustellen. Zu berücksichtigen sei, dass der Aufwand überwiegend für die vereinfachte Unterbringung kalkuliert sei und ggfs. mit späterer Wohnungsnahme steige. Ebenso seien die Leistungen nach SGB II und SGB XII in den Folgejahren möglicherweise noch nicht ausreichend berücksichtigt. Im Investitionshaushalt seien die bereits bekannten baulichen Maßnahmen für weitere Flüchtlingsunterkünfte dargestellt. Mit der Fachausschussänderungsliste zum Haushaltsentwurf 2016 würden alle aktuell bekannten Änderungen für die abschließende Beratung im Rat eingebracht. Das Land prüfe zurzeit Möglichkeiten, um die Kommunen vor planerischen Haushaltsdefiziten zu schützen. Ein Instrument nnte sein, die aktuellen Kostenerstattungsansprüche aus der Flüchtlingsthematik als Forderungen gegenüber dem Land in den Haushalt einzustellen. Trotz der offenen Positionen und Fragen sollte der Haushalt 2016 im Dezember verabschiedet werden, da die Unsicherheiten auch später bestehen blieben. Nach eigenen Schätzungen belaufe sich die reale liquide Belastung r die Stadt Göttingen auf 17.000 € im Jahr pro Flüchtling. Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Herr Suermann, dass ggfs. Liquiditätsengpässe über die Liquiditäts-/Kassenkredite abgefangen würden und § 4 Abs. 2 des Zukunftsvertrages Ausnahmen von der Konsolidierungspflicht bei unvorhergesehenen Ereignissen zulasse. Herr Fuchs ergänzt, dass der Haushalt 2015 und der Entwurf 2016 bereits erste Ansätzer die Flüchtlingsaufwendungen enthielten. Das in der vorliegenden Zusammenstellung aufgezeigte Delta schlage daher nicht in voller Höhe im Haushalt durch. Für 2015 werde man - Stand heute - den Haushaltsausgleich erreichennnen. Für 2016 und 2017 könne dann der Ausgleich über die erwähnte Einbuchung der Kostenerstattungsansprüche als Forderung gelingen. Sollte § 4 Abs. 2 des Zukunftsvertrages greifen, wäre man von der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungsprogramms befreit. Auch für die Schuldenentwicklung bis 2020 würde die Sonderregelung greifen. Die Quote der freiwilligen Leistungen sei von den Auswirkungen nicht betroffen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Flüchtlingssituation - Teilhaushaltsübergreifende Zusammenstellung (82 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Flüchtlingsstatistik (10 KB)      

 

 

 
 

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