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31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr
TOP: Ö 4
Gremium: A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:24 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum THORN (126), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB20/1183/15 Gesellschafterversammlung der Göttingen Sport und Freizeit GmbH & Co. KG; Veräußerung mittelbarer Anteile an der EAM GmbH & Co. KG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Herr Schriever (EAM) schildert den Verlauf der 2013 begonnenen Rückkaufsverhandlungen des Stromnetzes von der E.ON Mitte AG und die Umsetzung des Beteiligungsprozesses von insgesamt 109 konzessionsgebenden Kommunen im Verlaufe des Jahres 2014. Insgesamt seien 35,3 % der Anteile weiterveräert worden. Aktuell stünden noch 14,69 % der Anteile r eine Weiterveräerung bis zum 31.12.2015 zur Verfügung. Nach Verhandlungen mit dreißig interessierten kommunalen Akteuren hätten sich weitere achtzehn, neun Landkreise und neun Gemeinden, r den Erwerb einer Beteiligung entschieden. Insgesamt betrage dieser Anteil 1,807 %. Für die Stadt ttingen bedeute dies die Reduzierung ihres von der GöSF gehaltenen Anteiles von bisher 9,48 % auf nunmehr noch 9,213 %. Entsprechend verringere sich der Konsortialkredit um ca. 2 Mio. €. Die Avalprovision für die Bürgschaftsstellung werde sich aufgrund des verringerten Risikos in 2016 von urprünglich 248 Tsd. € auf 132 Tsd. € anpassen. Insgesamt bleibe es bei dem für 2030 avisierten Auslauf der Bürgschaftsstellung. Die Altgesellschafter hielten nach Abschluss des Rekommunalisierungsprozesses letztlich noch 62,9 % der Gesamtanteile. Insgesamt tten schon alle übrigen zwölf beteiligten Landkreise der geplanten Weiterveräerung zugestimmt. Herr Fuchs erläutert ergänzend den weiteren Verfahrensablauf, der sich anschließenden Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, des Aufsichtsrates der GöSF und der Gesellschafterversammlung derSF.

 

Der Auschuss fasst einstimmig die Beschlussempfehlung für den Verwaltungsauschuss.

 

Beschlussempfehlung:

 

1.              Die Stadt Göttingen stimmt, wie von Anfang an vorgesehen und bereits im Zuge des Neubeitritts konzessionsgebender Kommunen im Jahr 2014 beschlossen, einer Veräußerung von bis zu 2,2 % der Anteile der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG an der EAM GmbH & Co. KG an die EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH zu.

 

2.              Die Stadt Göttingen nimmt insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der EAM GmbH & Co. KG sowie des Konsortialvertrages zur Kenntnis und ist damit einverstanden.

 

3.              Die Stadt Göttingen wird die im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der EAM übernommene anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen gegen eine reduzierte Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft austauschen.

 

4.              Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG wird ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung weiterer konzessionsgebender Kommunen an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben und insbesondere der beabsichtigten Veräußerung von bis zu 2,2 % der Anteile der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG an der EAM GmbH & Co. KG an die EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH sowie der Übernahme einer neuen, verringerten Bürgschaft im Rahmen des Bürgschaftstausches, zuzustimmen und den Geschäftsführer der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG zur Umsetzung dieser Maßnahmen und zur Abgabe sämtlicher erforderlicher Willenserklärungen anzuweisen.

 

5.              Gleichzeitig wird die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG (GöSF) beauftragt, den Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung in dem unter Ziffer 1-4 genannten Umfang zuzustimmen.

 

 
 

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