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Herr Schriever (EAM) schildert den Verlauf der 2013 begonnenen Rückkaufsverhandlungen des Stromnetzes von der E.ON Mitte AG und die Umsetzung des Beteiligungsprozesses von insgesamt 109 konzessionsgebenden Kommunen im Verlaufe des Jahres 2014. Insgesamt seien 35,3 % der Anteile weiterveräußert worden. Aktuell stünden noch 14,69 % der Anteile für eine Weiterveräußerung bis zum 31.12.2015 zur Verfügung. Nach Verhandlungen mit dreißig interessierten kommunalen Akteuren hätten sich weitere achtzehn, neun Landkreise und neun Gemeinden, für den Erwerb einer Beteiligung entschieden. Insgesamt betrage dieser Anteil 1,807 %. Für die Stadt Göttingen bedeute dies die Reduzierung ihres von der GöSF gehaltenen Anteiles von bisher 9,48 % auf nunmehr noch 9,213 %. Entsprechend verringere sich der Konsortialkredit um ca. 2 Mio. €. Die Avalprovision für die Bürgschaftsstellung werde sich aufgrund des verringerten Risikos in 2016 von urprünglich 248 Tsd. € auf 132 Tsd. € anpassen. Insgesamt bleibe es bei dem für 2030 avisierten Auslauf der Bürgschaftsstellung. Die Altgesellschafter hielten nach Abschluss des Rekommunalisierungsprozesses letztlich noch 62,9 % der Gesamtanteile. Insgesamt hätten schon alle übrigen zwölf beteiligten Landkreise der geplanten Weiterveräußerung zugestimmt. Herr Fuchs erläutert ergänzend den weiteren Verfahrensablauf, der sich anschließenden Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, des Aufsichtsrates der GöSF und der Gesellschafterversammlung der GöSF.
Der Auschuss fasst einstimmig die Beschlussempfehlung für den Verwaltungsauschuss.
Beschlussempfehlung:
1. Die Stadt Göttingen stimmt, wie von Anfang an vorgesehen und bereits im Zuge des Neubeitritts konzessionsgebender Kommunen im Jahr 2014 beschlossen, einer Veräußerung von bis zu 2,2 % der Anteile der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG an der EAM GmbH & Co. KG an die EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH zu.
2. Die Stadt Göttingen nimmt insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der EAM GmbH & Co. KG sowie des Konsortialvertrages zur Kenntnis und ist damit einverstanden.
3. Die Stadt Göttingen wird die im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der EAM übernommene anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen gegen eine reduzierte Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft austauschen.
4. Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG wird ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung weiterer konzessionsgebender Kommunen an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben und insbesondere der beabsichtigten Veräußerung von bis zu 2,2 % der Anteile der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG an der EAM GmbH & Co. KG an die EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH sowie der Übernahme einer neuen, verringerten Bürgschaft im Rahmen des Bürgschaftstausches, zuzustimmen und den Geschäftsführer der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG zur Umsetzung dieser Maßnahmen und zur Abgabe sämtlicher erforderlicher Willenserklärungen anzuweisen.
5. Gleichzeitig wird die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG (GöSF) beauftragt, den Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung in dem unter Ziffer 1-4 genannten Umfang zuzustimmen.
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