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Herr Droß führt aus, dass die heute im Ortsrat vorgestellte Stellungnahme bereits als Stellungnahme der Fraktionen ggü. der Verwaltung abgegeben worden sei. Die heutige Vorlage im Ortsrat, sowie der hoffentlich aus ihr resultierende Beschluss, diene der Untermauerung des Votums. Sodann bringt er die Vorlage ein und begründet sie.
Frau Rippen nimmt Bezug auf die Vorlage und führt aus, dass sie es bezweifele, dass die, den Antrag einbringenden Fraktionen, aus fachlicher Sicht eine Beurteilung der Flora und Fauna sowie ggf. entstehenden Veränderungen abgeben könnten. Zudem zweifele sie die Zuständigkeit der Oberen Naturschutzbehörde an. Auch für ein NSG sei weiterhin die Unteren Naturschutzbehörde - mithin die Stadt Göttingen - zuständig. Zudem sei ihres Wissens das Thema weder auf der Ortsratssitzung am 12.05.2015 noch im Bürgerforum am 17.07.2015 diskutiert worden. Dies sei jedoch Grundvoraussetzung, um eine nachvollziehbare Begründung von der Verwaltung zu erhalten.
Sie habe den Eindruck, dass die Belange der betroffenen Grundstückseigentümer vermutlich der Hauptgrund für die eingereichte Stellungnahme seien. Es sei bedauerlich, dass die naturschutzrechtlichen Belange hier in den Hintergrund gerückt würden.
Letztlich sei der vorliegende Antrag mit der Formulierung „im Interesse der Bürger“ sehr pauschal gehalten. Aus dem Antrag gehe nicht hervor, mit welchen Bürgern gesprochen wurde. Es gebe mit Sicherheit auch Einwohner, welche eine andere Auffassung vertreten. Offensichtlich stünden auch hier die Grundstückseigentümer im Vordergrund. Ob tatsächlich eine Wertminderung bei den Grundstücken eintrete, werde ebenfalls offen gelassen. Durch die Ausweisung als NSG entstünde für die Eigentümer der Vorteil eines besseren finanziellen Ausgleichs. Das angeprangerte Verschlechterungsgebot im NSG stelle ebenfalls ein unzureichendes Argument dar, da es bereits jetzt im FFH-Gebiet gelte.
Letztlich halte sie die heutige Diskussion für verfrüht. Der vorgestellte Plan sei der Entwurf eines Planungsbüros, welcher sich derzeit in der Diskussion befinde und noch nicht zur Beschlussfassung vorläge. Im Ergebnis fordere Sie die Fraktionen daher auf, den Antrag zurückzuziehen und stattdessen zunächst eine Besichtigung der Fläche mit Herrn Joga durchzuführen, um sich die Meinung eines Experten anzuhören.
Frau Möhring erklärt, dass Sie für die von Frau Rippen gezeigte Sorge um den Drakenberg grundsätzlich Verständnis habe. Aus genau diesem Grund sei die Stellungnahme auch in den Ortsrat eingebracht worden. Es dürfe nämlich nicht vergessen werden, dass es sich bei dem Drakenberg - in seiner jetzigen Form und mit seiner derzeitigen Artenvielfalt - nicht um ein gewachsenes Gebiet handele. Die heutige Erscheinungsform des Drakenberg sei nur der jahrelangen Kultivierung sowie dem Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner zu verdanken. Ohne diese Arbeiten würde die Fläche verwildern und in kürzester Zeit von Hartriegel etc. überwuchert werden. Die Zeit der Orchideen und Himmelsschlüsselchen sei dann vorbei. Auch ein Rückzug der wärmeliebenden Insekten würde schnell eintreten. Sie könne daher nur an alle appellieren, den Schutzstatus des Drakenberg nicht zu verändern. So wie die Einwohnerinnen und Einwohner den Drakenberg derzeit kennen und lieben, würde er als NSG hierbei nicht erhalten bleiben. Es wäre sehr bedauerlich, wenn Kinder keine Champignons mehr pflücken dürften, weil das Verlassen der Wege untersagt sei.
Herr Grothey nimmt Bezug auf den Wortbeitrag von Frau Rippen und erklärt, dass es der Fläche egal sei, ob sie künftig als NSG oder wie bislang als LSG bezeichnet werde. Viel entscheidender sei die Frage, wie die Fläche genutzt werden könne. Bezüglich des Verschlechterungsverbotes beim bestehenden FFH-Gebiet gebe er Frau Rippen absolut recht. Eben dies sei aber auch der Grund, warum eine Ausweisung des Drakenberg als NSG nicht erforderlich sei. Es entstünden hierdurch mehr Nach- als Vorteile. Der Erschwernisausgleich Die Förderungsmöglichkeiten für Landwirte seien i. Ü. beim NSG geringer als beim LSG, dies sei ein Versäumnis des derzeitigen niedersächsischen Landswirtschaftsministers Umweltministers. (Anmerkung des Protokollanten: Die vorgenommenen Änderungen wurden in der 27. Sitzung des Ortsrates einstimmig beschlossen.) Auch halte er die Diskussion nicht für verfrüht. Als sich der Ortsrat im Jahr 2005 mit der Ausweitung des Göttinger Waldes befasst habe, sei ein anderslautender Ratsbeschluss zwei Tage zuvor gefasst worden. Ein solches Szenario dürfe sich nicht wiederholen. Auch er sehe, genau wie Frau Möhring, das Hauptproblem beim Betretungsverbot eines NSG. Auch er wünsche sich, dass seine Enkel genauso unbeschwert über den Drakenberg streifen können, wie er es eins tat. Er rege als Ergänzung zu der vorliegenden Stellungnahme an, dass die Verwaltung den Ortsrat frühzeitig in den Entscheidungsprozess einbinden möge.
Herr Droß erklärt, dass er den antragstellenden Fraktionen durchaus den nötigen Sachverstand für eine derartige Stellungnahme zuspreche. So sei er selbst beim Maschinenring und Herr Grothey bei der Landwirtschaftskammer beschäftigt, während Herr Lockemann Landwirt sei. Wenngleich dies nicht mit dem Sachverstand eines Experten zu vergleichen sei, so sei die Materie durchaus bekannt und für eine politische Willensbildung ausreichend. Hinsichtlich der Zuständigkeiten fügt er hinzu, dass über die Ausgleichszahlungen in Hannover entschieden werde. Allein aus diesem Grund habe das Land im NSG bei vielen Dingen ein Mitspracherecht. Letztlich weise er darauf hin, dass Herr Lockemann und er selbst beim Bürgerforum in der Arbeitsgruppe Landschaftsbild vertreten waren. Hierbei wurden die Bedenken mehrfach geäußert, jedoch ohne eine adäquate Antwort zu erhalten.
Frau Möhring ergänzt, dass auch sie ein gewisses Fachwissen in diesem Bereich besäße. Schließlich sei sie über lange Zeit hinweg umweltpolitische Sprecherin des Umweltausschusses beim Landkreis Göttingen gewesen. Während der dortigen Tätigkeit habe sie immer wieder die Erfahrung gemacht, dass das Maximum für die Natur erreicht werde, wenn man die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtige und über die Frage LSG oder NSG nachrangig entscheide. Auch der Natur sei nicht geholfen, wenn ein NSG ausgewiesen werde, dies aber von den Einwohnerinnen und Einwohnern nicht respektiert werde.
Herr Lockemann erklärt, dass der Aufwand zur Pflege und zum Erhalt des Drakeberges seit ca. 50 Jahren betrieben werde. Durch die Beschaffenheit der dortigen Landschaft sei eine Bearbeitung - egal ob konventionell oder biologisch - ohnehin schwer genug. In der Arbeitsgruppe beim Bürgerforum habe niemand Verständnis für die geplante Ausweisung zum NSG gehabt.
Frau Limbach führt aus, dass der Drakenberg in seiner jetzigen Form nur durch die Eingriffe des Menschen entstanden sei. Sofern diese Eingriffe künftig unterblieben, was bei einem NSG der Fall sein müsse, würden Flora und Fauna auf dem Drakenberg eine massive Änderung erfahren.
Frau Rippen legt dar, dass nach europäischem Recht die vorhandenen FFH-Gebiete ohnehin als NSG ausgewiesen werden müssten. Dass dies bislang noch nicht passiert sei, sei in erster Linie ein Versäumnis der Bundesregierung, welche die entsprechende Richtlinie erst kürzlich in nationales Recht umgesetzt habe. Die Umsetzung bei den Kommunen sei größtenteils noch offen. Sie gehe davon aus, dass dies der Hauptgrund sei, warum das Planungsbüro den Bereich zur Ausweisung als NSG vorgeschlagen habe. Auch die Stadt Göttingen könne sich nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzen.
Herr Grothey entgegnet, dass er die rechtliche Situation anders einschätze. Bei der Prüfung, ob ein FFH-Gebiet in ein NSG umgewandelt werde, sei auch immer zu prüfen, ob diese Umwandlung angemessen sei. Da der Drakenberg bereits jetzt einen hohen Schutzstatus genieße, sei dies wohl zu verneinen. Nach einer weiteren kurzen Diskussion beschließt der Ortsrat mit 8 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme. Im Rahmen der Ortsratssitzung vom 12.05.2015 und des Bürgerforums am 01 .07.2015 im Bürgerhaus Herberhausen wurde von der Stadtverwaltung, Fachbereich 61 Planung, Bauordnung und Vermessung, das - Siedlungsentwicklungskonzept Göttingen 2025 - zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans vorgestellt.
Zur Komponente Landschaftsplan, vorgeschlagene Erweiterung des NSG "Bratental" auf Teile des Drakenberg, nimmt der Ortsrat Herberhausen wie folgt Stellung:
Der Status quo des Drakenberg ist geprägt durch extensiv genutztes Grünland, einige kleinere Waldflächen, viele Hecken und Brachland. Es gibt Artenreichtum, einen hochwertigen Lebensraum für Wildpflanzen und Tiere mit großflächigen Rückzugsgebieten. Flora und Fauna sind im Wesentlichen auf die Bewirtschaftung und Nutzung des Drakenberg in den vergangenen Jahrzehnten zurückzuführen. Das Grünland wird in der Regel 1-2 x jährlich gemäht bzw. durch Rinder oder Pferde abgeweidet. Ein großer Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Richtung Roringen wird zudem von einem Biobetrieb bewirtschaftet. Außerdem finden auch Agrarumweltmaßnahmen von konventionell wirtschaftenden Betrieben Anwendung. Nur noch ein geringer Flächenanteil auf und am Drakenberg, im vorgeschlagenen NSG, ca. 12 ha - aufgeteilt in etwa 10 Teilflächen, wird ackerbaulich genutzt (Gesamtfläche des geplanten NSG ca. 140 ha). Andere Wirtschaftsweisen als die dargestellten, insbesondere eine intensive Landwirtschaft, sind am Drakenberg aufgrund der Beschaffenheit des Bodens unwirtschaftlich und im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht möglich. So darf Grünland nicht mehr zu Ackerland umgewandelt werden und die Agrarumweltmaßnahmen schränken den Pflanzenschutz oder Düngemitteleinsatz ein. Das gesamte Gebiet des Drakenberg befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ein größerer Teil ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Das FFH-Gebiet bedingt, dass seine Flächen durch nationales Recht geschützt werden müssen. Eine Erweiterung des NSG "Bratental" auf den Drakenberg lehnt der Ortsrat ab!
Begründung:
Der Ortsrat fordert im Interesse der Bürger und Grundstückseigentümer am derzeitigen Schutzstatus des Drakenberg als Landschaftsschutzgebiet festzuhalten!
Darüber hinaus fordert der Ortsrat die Verwaltung auf, ihn in allen Fragen zu einer möglichen Veränderung des Schutzstatus des Drakenberg frühzeitig zu beteiligen.
Diese Stellungnahme wird von der Jagdgenossenschaft Göttingen Herberhausen befürwortet! |
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