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Herr Dienberg sagt zu Beginn, dass es eine Privilegierung der Ausweisung von Windenergieflächen im Baugesetzbuch gebe. Die Kommune hätte Ausschlussflächen definieren können. Dies sei aber schwierig in Bezug auf die Flächennutzungsplanung geworden. Die Stadt Göttingen habe darauf verzichtet, da nur wenige Flächen in Göttingen in Frage gekommen wären, da überall Landschaftsschutzgebietsflächen festgelegt sind. Die Kommune habe daher überlegt, ob nicht ein anderer Weg in Frage komme.
Herr Lindemann erläutert anschließend die Vorgehensweise der Zonierung des Landschaftsschutzgebietes „Leinetal“ als Instrument zur räumlichen Steuerung der Windenergie, der Planungsziele der Stadt sowie die planungsrechtliche Situation von Windenergieanlagen gemäß seines Vortrags (s. Anlage zum Protokoll). Abschließend teilt er mit, dass auf den verbliebenen Flächen im Stadtgebiet nun als erster Schritt eine Landschaftsbildanalyse durchzuführen sei. Der Artenschutz müsste anschließend im Antragsverfahren geklärt werden.
Herr Menzel ergänzt, das -wie in der Beschlussvorlage beschrieben-, eine Grundsatzentscheidung zu treffen sei, wie weiter verfahren werde. Wenn dieses Verfahren gewählt werden würde, dann würde für die verbleibenden fünf Teilbereiche eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung eingeleitet. Dies Verfahren würde mindestens ein Jahr dauern.
Herr Arnold hält es für bedenklich, dass sich die LSG nur auf das Landschaftsbild beziehe und der Artenschutz erst später abgeprüft werden würde.
Frau Prof. Dr. Oestreich erläutert die rechtlichen Grundlagen zur Zonierung des LSG „Leinetal“ gemäß Vortrag (s. Anlage zum Protokoll). Abschließend erklärt sie, dass eine Abwägung „Windenergie contra anderer Charakteristiken“, z.B. dem sogenannten „Postkartenmotiv“ stattfinden müsse.
Herr Arnold kritisiert, dass damals FFH-Flächen von der Politik „aufgegeben“ worden seien. Er fragt Frau Oestreich, ob sie wisse, ob ein Investor Klagemöglichkeiten habe bzw. tatsächlich gedroht habe, zu klagen. Frau Oestreich antwortet, dass sie ein Klageverfahren kennt, wo Flächen nicht als FFH-Flächen ausgewiesen wurden.
Herr König findet die Zonierung des LSG den besten Weg für die Stadt Göttingen.
Frau Oestreich ist der Meinung, dass dies Zonierungsverfahren eine innovative Möglichkeit ist. Klagemöglichkeiten gegen diese LSG-Verordnung halte sie für extrem gering. Es könnten dann nur die Personen klagen, deren Belange direkt berührt seien. Die Verbände müssten beteiligt werden, hätten aber auch keine Klagemöglichkeit. Allerdings bestünde zurzeit die Tendenz in der europäischen Rechtsprechung, die Klagebefugnisse auszuweiten.
Frau Walbrun bestätigt, dass die Zonierung einen gewissen Charme besäße, da man letztendlich keine Flächen aus dem LSG entlasse. Nur die späte Prüfung des Artenschutzes halte sie für kritisch. Sie fragt Frau Oestreich, ob denn ein Antrag noch abgelehnt werden könne, wenn erst im späten Verfahren z.B. der Artenschutz betroffen wäre?
Frau Oestreich sieht darin kein das Problem, da es nur um Prüfflächen gehe und nicht um Vorranggebiete für Windkraft.
Herr Dienberg erklärt noch einmal, was passieren würde, wenn die Kommune nichts täte. Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass Flächen für regenerative Energie zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Kommune habe sich im Masterplan dazu verpflichtet, regenerative Energie zu ermöglichen.
Frau Oestreich sagt, in der LSG-Verordnung gäbe es Befreiungsmöglichkeiten und ein möglicher Inverstor könne auf eine Befreiung aus dem LSG klagen. Hier wäre abzuwägen, ob er eine Befreiung tatsächlich erhalten würde. Bisher sei ihr kein Fall bekannt, aber das läge auch daran, dass früher die Windenergie keine große Rolle gespielt habe. Heutzutage gäbe es ein besonderes Interesse an Windenergie.
Auf die Frage von Frau Roman, ob die Windkraftanlagen für sehbehinderte oder Blinde eine Gefahr in Form von Hindernissen darstellen könnten, wird von Herrn Dienberg verneint.
Auf die Frage von Herrn Klatt, warum man das Zonierungsverfahren wählen solle und wie es dann mit der Öffentlichkeitsbeteiligung aussehe, antwortet Herr Dienberg, auch hier handele es sich um ein formelles Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein Vorhabenträger müsse einen Antrag auf Genehmigung stellen und die entsprechenden Prüfungen durchführen.
Herr Dr. Joger schließt sich den Kritikpunkten seiner Vorgänger an in Bezug auf den Artenschutz an. Sein Vorschlag wäre, Windkraftanlagen bei Schwachwindsituationen wegen der Fledermäuse abschalten zu lassen.
Frau Oestreich antwortet, sie könne als Juristin keine naturschutzfachliche Bewertung abgeben, aber sie halte es nicht für völlig ausgeschlossen, entsprechende Nebenbestimmungen aufnehmen zu können.
Herr Eilert teilt mit, dass im Januar 2014 dieses Vorgehen zur Windkraftgenehmigung abgelehnt wurde. Nur wenn die LSG-Verordnung aufgehoben oder verändert werde, könne entsprechend vorgegangen werden (er zitiert aus dem damaligen Erlassentwurf).
Frau Oestreich antwortet, dass damit aber eine Zonierung nicht ausgeschlossen werde.
Herr Arnold ist der Meinung, dass sie keinen Beschluss zum FNP hinbekommen werden, wenn der Artenschutz erst hinterher betrachtet werden würde. Ein FNP solle doch 20-30 Jahre Bestand haben. Er bemängelt außerdem, dass das Land Niedersachsen, als es die Gelegenheit dazu gehabt hätte, keine Abstandregelung festgeschrieben habe.
Herr Dr. Scherer teilt mit, dass die SPD Beratungsbedarf angemeldet habe. Daher werde in dieser Sitzung kein Beschluss gefasst.
Die Sitzung wird für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger um 18:30 Uhr unterbrochen.
Herr Busse, Ortsheimatpfleger aus Esebeck hält die „Turnübungen“, die Politik und Kommune durchführen würden, um Windkraftanlagen errichten zu können, für unsinnig. Die Kommune sollte von der Errichtung von Windenergieanlagen Abstand nehmen.
Herr Dienberg antwortet, es gebe eine gesetzliche Verpflichtung, der Windenergie Raum zu geben. Der Rat der Stadt Göttingen habe außerdem den Klimaplan Energie beschlossen, in dem regenerative Energie gefordert werde. Der Rat habe somit die Stadt Göttingen beauftragt, Flächen für Windenergie zu suchen.
Herr Dr. Scherer ist nicht dieser Meinung.
Herr Sagemann von der BI Hetjershausen sagt, dass kein einziger Inverstor eine Genehmigung zum Bau einer Windenergieanlage in einem LSG erhalten habe. Die derzeitige LSG-Verordnung biete die einzige Möglichkeit, Windenergie zu verhindern.
Frau Schüle Rennschuh, ebenfalls von der BI, teilt mit, dass sie einen Fragebogen zur Windkraft der Verwaltung übergeben habe. (Anmerkung: die Fragen und die Beantwortung des Fragebogens ist der Anlage zum Protokoll zu entnehmen.)
Frau Göbel erläutert, dass Göttingen regenerative Energien brauche. Natürlich muss auch das Landschaftsbild so gut es geht geschützt werden, aber auf regenerative Energien könne nicht verzichtet werden.
Auf die Frage von Frau Gregorius, wie die Bürgerbeteiligung beim Landschaftsplan aussehe, antwortet Herr Gödecke, dass zu den einzelnen Teilbereichen jeweils Bürgerforen durchgeführt werden würden.
Herr Könnecke vom NABU und der BSG teilt mit, dass er bei der damaligen LSG-Verordnung eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht habe. Dies würde er auch wieder tun, wenn Politik und Verwaltung die Verordnung aushebeln würden.
Herr Hess teilt mit, dass die Kreisfreiheit Göttingens hier das Problem sei. Anderenfalls hätte die Kommune im Landkreis nach geeigneten Flächen suchen können.
Herr Dienberg sagt abschließend noch einmal, dass der Rat eine eigene Energieversorgung mit regenerativen, dezentralen Energien im Masterplan beschlossen habe.
Die Bauausschussmitglieder verlassen die Sitzung. ALLRIS Dokumente
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