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Herr Dienberg begrüßt ebenfalls die Ausschussmitglieder und Besucherinnen und Besucher des Ausschusses und teilt mit, dass in drei gemeinsamen Sitzungen über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beraten wird. Die erste gemeinsame Sitzung habe vor ca. drei Wochen stattgefunden, wo über die Siedlungsentwicklung diskutiert worden sei. Heute werde über das Thema Landschaftsplan und über TOP 2. Zonierung des Landschaftsschutzgebiets „Leinetal“ beraten. Eine Beschlussfassung gebe es heute nicht. Des Weiteren wird in vier Foren die Öffentlichkeit beteiligt, je zwei Foren vor und zwei nach der Sommerpause und die Beteiligung der Ortsräte werde durchgeführt. Thema in dieser Sitzung sei nicht der geplante Golfplatz in Geismar, dazu würde in der Ausschusssitzung im Juni diskutiert werden. Vorgesehen sei, dass nach dem Diskussions- und Arbeitsprozess am Ende des Jahres ein erster Vorentwurf für den FNP und den Landschaftsplan vorläge. Der FNP würde zum zweiten Mal erarbeitet, Novum sei diesmal der Landschaftsplan. Wichtig wäre, dass beide Planverfahren nicht gesondert, sondern zusammen betrachtet werden müssen. Der Landschaftsplan regele im Wesentlichen die Außenbereiche, während der FNP die Siedlungsflächen betrachte.
Herr Menzel stellt Herrn Gödecke vom Büro Wette und Gödecke vor, der den Landschaftsplan hauptsächlich erarbeitet.
Herr Gödecke begrüßt die Besucher/innen und Ausschussmitglieder und erklärt den Stand des Beteiligungsverfahrens, die Planungskonzeption des Landschaftsplans und die Schnittstellen zum FNP gemäß Vortrag (s. Anlage zum Protokoll).
Auf die Frage von Frau Romann, ob weiterhin Schießen für Blinde im Börltal möglich sei, antwortet Herr Gödecke, ja, dort sei die Entwicklung der Erholungsnutzung und keine Bebauung vorgesehen.
Auf die Frage von Frau Göbel, wo diese Informationen zu finden seien und wie verbindlich eine Festlegung im Landschaftsplan (z.B. Freihaltung von Bebauung aufgrund Belüftungsbahnen) für die Verwaltung sei, antwortet Herr Gödecke, der Landschaftsplan sei ein Fachgutachten, habe aber keine rechtlich festsetzende Bindung. Es handele sich eher um eine behördenverbindliche Empfehlung. Herr Dienberg teilt mit, die Informationen seien alle im Internet hinterlegt, falls etwas fehle, würden die Unterlagen ergänzt werden. Der FNP selber habe durchaus verbindlichen Charakter, deshalb sollten entsprechende Festlegungen, z.B. zur Belüftungssituation, mit aufgenommen werden.
Herrn Arnold fehlt der Bereich Deppoldshausen. Dort könnten seiner Meinung nach weitere Verbesserungen durchgeführt werden.
Herr Gödecke widerspricht und sagt, dass sich der Landschaftsplan auch mit Deppoldshausen befasse und nicht ausgesperrt sei.
Die Frage von Herrn Dr. Joger, ob es einen offiziellen Antrag zur Einrichtung eines Golfplatzes in Geismar-Süd gebe, wird von Herrn Dienberg verneint.
Herr Gödecke ergänzt, es sei nicht klar, ob ein Golfplatz aus einem Landschaftsschutzgebiet tatsächlich entlassen werden müsse. Inwieweit ein Golfplatz tatsächlich mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung vereinbar sei, müsse jedoch juristisch geprüft werden.
Herr König fragt, wie rechtsverbindlich für die Behörde der FNP sei?
Herr Dienberg antwortet, der FNP sei nicht allgemein rechtsverbindlich, binde aber die Verwaltung in ihrem Handeln.
Auf die Frage von Herrn König, wo er diese Informationen zum FNP und Landschaftsplan finden könne, antwortet Herr Dienberg, Herr König müsse Zugriff auf das Allriss-System erhalten.
Auf die Frage von Herrn Dr. Scherer, was passieren würde, wenn jemand auf seiner Wiese Bäume pflanzen wolle, obwohl die Fläche im Landschaftsplan als Grünland ausgewiesen sei, antwortet Herr Gödecke, der Landschaftsplan formuliere Zielvorschläge. Der Eigentümer könne trotzdem Bäume pflanzen, es sei aber Rücksicht auf die Entwicklung zu nehmen. Im Rahmen von Bebauungsplänen können aber z.B. genauere Festsetzungen aus dem Landschaftsplan getroffen werden.
Frau Göbel bittet darum, dass jeder Fraktion ein Landschaftsplan zur Verfügung gestellt werde. (Anmerkung: der Landschaftsplan wird vom Fachdienst Grünflächen den Fraktionen zur Verfügung gestellt.)
Herr König ist der Meinung, wenn der Landschaftsplan ein Fachgutachten sei, dann müsse er doch fertig sein, bevor der FNP erarbeitet werden könne.
Herr Dienberg erklärt, aus dem Landschaftsplan, den anderen Teilbereichen und dem FNP würden sich gegenseitig zu berücksichtigende Situationen ergeben, die auch durchaus Konfliktstoff beinhalten können. So seien z.B. aufgrund von wertvollen Landschaftsflächen Siedlungsflächen aus dem FNP herausgenommen worden.
Herr Dr. Scherer hält es für schwierig, zu entscheiden, welche Flächen dies sein sollen, da doch die Erhebungen zum Teil auf alten Daten beruhen.
Herr Gödecke erklärt, in den Plänen sei dargestellt, welche Flächen nachkartiert worden seien, insbesondere sei dies bei den besonders geschützten Biotopen der Fall. Bei Bedarf könne er darüber genauere Informationen liefern.
Dem Wunsch von Herrn Dr. Scherer, eine gesonderte Karte darüber zu erstellen, soll entsprochen werden. Herr Gödecke wird eine Gegenüberstellung der Kartierungsergebnisse zusammenstellen.
Auf die Frage von Frau Binkenstein, ob es eine Erläuterung in Textform gäbe, antwortet Herr Dienberg, der Text werde nach Zusammenstellung zur Verfügung gestellt. Im Internet sind die Unterlagen zum Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan unter folgenden Pfad zu finden: http://goettingen.de/staticsite/staticsite.php?menuid=1773&topmenu=356.
Herr Dr. Joger hält das Bratental für eine der landschaftlich wichtigsten Gebiete und plädiert deshalb für eine Erweiterung des Bratentals inklusive Grünlandextensivierung.
Herr Dienberg bestätigt, dass die Erweiterung des Bratentals auch von der Verwaltung als Bestandteil aufgenommen worden sei.
Auf die Frage von Herrn Arnold, ob es möglich sei, FFH-Flächen gegen LSG-Flächen zu tauschen, antwortet Herr Gödecke, da, die Festlegung von FFH- oder LSG-Flächen auf Erhebungsdaten und deren Auswertungen beruhe, sei dies schlecht möglich. So ein Tausch sei ihm auch nicht bekannt.
Auf die Frage von Herrn König, wie die Verwaltung mit Konflikten in den Plänen umzugehen gedenke, antwortet Herr Dienberg, es bestehe der Anspruch, alle Aspekte im Vorfeld zu bearbeiten und „unter einen Hut“ zu bringen, z.B. soll ein LSG zurück genommen oder erweitert werden? Auch die Politik müsse sich darüber Gedanken machen.
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