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52. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 19:27 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB66/0243/15 Widmung von Auffahrspuren und Kreiselanlagen in Weende
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg verweist auf die mit der Ladung versandte Drucksache.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Der Ratge beschließen:

 

Gemäß § 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 5 (2) FStrG und § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) werden folgende Straßenflächen im Stadtgebiet für den öffentlichen Verkehr als Bundesstraße gewidmet:

Auffahrtspuren und Kreiselanlage an der B 27 mit den Kreiselanlagen und der dazwischen verlaufenden Straße am Lutteranger.

 

rdlicher Kreisel:

  1. Abfahrtspur ab Einbiegung B 27 aus Richtung Osten bis Einbiegung Kreisel Länge 120 m Flst. 34/83 + 34/83 teilweise, Größe ca. 900 qm.
  2. Auffahrtspur vom Kreisel Richtung Westen bis Einbiegung B 27 Richtung Westen, Länge 120 m Flst. 34/107+34/108 + 34/138 teilweise, Größe ca. 1100 qm.
  3. Kreiselfläche in der Größe von 1000 qm

 

dlicher Kreisel:

  1. Auffahrspur vom Kreisel Richtung Osten bis Einbiegung B 27 Richtung Osten, Länge 120 m, Flst. 34/84 + 34/86 + 74/3 teilweise, Größe ca. 1100 qm.
  2. Abfahrtspur – ab Einbiegung B 27 aus Richtung Westen bis Einbiegung Kreisel Richtung Westen , Länge 120 m, Flst. 34/112+34/138+34/110 teilweise, Größe ca. 1000 qm.
  3. Kreiselfläche in der Größe von 1800 qm.

 

Fahrbahnteilstück Lutteranger:

Der Fahrbahnbereich zwischen den Kreiseln wird ebenso als Bundesstraße gewidmet.

 
 

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