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Ratsvorsitzende Frau Bank berichtet, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, über diesen Antrag direkt zu beschließen.
Ratsherr Humke stellt im Namen der Piraten- und der GöLINKE-Ratsfraktionen folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
In der Begründung teilt Ratsherr Humke u.a. mit, dass dem Vernehmen nach für die meisten Ratsmitglieder eine Zuständigkeit der Stadt Göttingen hierfür nicht gesehen werde, auch wenn jährlich rd. 80.000 Menschen - zum erheblichen Teil aus dem Stadtgebiet - an dem bezeichneten Badesee auf dem Gebiet der Gemeinde Friedland Erholung suchen würden. Weil eben viele Menschen aus Göttingen dorthin kämen und unter Berücksichtigung der häufig stattfindenden Verunreinigungen am Badesee seien diese Forderungen erhoben worden. Ein vergleichbarer Antrag sei außerdem auch im Kreistag gestellt und zur weiteren Beratung dort in den zuständigen Fachausschuss überwiesen worden. Man dürfe sich als Rat der Stadt nicht aus der Verantwortung ziehen und sollte diesem Prüfauftrag ebenfalls folgen. Unter Hinweis auf einen vergleichbaren Badesee in Braunschweig, bei dem trotz Badeverbots Toiletten installiert worden seien, bestehe auch hier die Forderung, die Verunreinigungen durch Fäkalien zu verhindern. Diese gesundheitsgefährdende Problematik sollte bei einer Diskussion im Übrigen losgelöst von der Frage, ob ein Badeverbot bestehe oder nicht, behandelt werden. Es gebe an diesem See außer der Bademöglichkeit auch andere, kostenlose Aufenthaltsmöglichkeiten, die der Erholung dienen würden. Abschließend beantragt Ratsherr Humke, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung zu überweisen.
Stadträtin Dr. Schlapeit-Beck teilt mit, dass die Verwaltung den vorgelegten Antrag sehr ernst nehme und deshalb auch eine Ablehnung empfehle. Es handele sich bei dem in Rede stehenden Baggersee bekanntermaßen nicht um ein offizielles Badegewässer sondern um eine Industrieanlage, die noch mit vielen, für Badende lebensgefährlichen Maschinen und Anlagen versehen ist. Tödliche Unfälle hätten bedauerlicherweise auch schon dort stattgefunden. Weiterhin entstehe durch mögliches Nachrutschen der Kiessteine an den Uferanlagen, das Mensch und Gerätschaften mit sich ziehen könne eine weitere Lebensgefahr für Schwimmer. Die zuständige Gemeinde Friedland habe im Jahr 2014 deshalb auch eine Verordnung erlassen, die das Baden im Baggersee auf dem Privatgelände wegen Lebensgefahr ausdrücklich untersagt. Eine Umzäunung des Geländes ist leider aufgrund des dortigen Hochwassereinzugsgebietes nicht möglich. Stadträtin Dr. Schlapeit-Beck weist abschließend darauf hin, dass unabhängig von der fehlenden örtlichen Zuständigkeit der Stadt Göttingen es keine Behörde geben könne, die durch das Aufstellen von Toiletten und sonstigen Anlangen ein bestehendes Badeverbot vermeintlich legalisiert.
Ratsherr Völkening teilt mit, dass er den Antrag schon deshalb für absurd halte, weil die Stadt Göttingen gar nicht zuständig sei. Das einzig Positive, das er diesem Antrag abgewinnen könne sei die Sensibilisierung der Besucher darauf, dass der entstehende Müll am Baggersee von den Verursachern wieder mitgenommen werden sollte. Die Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion empfehle ebenfalls, diesen Antrag abzulehnen.
In seinem Schlusswort bittet Ratsherr Humke nochmals darum, das Aufstellen von Toilettenanlagen und das Baden im See rechtlich getrennt voneinander zu betrachten. Die durch Fäkalien und sonstigem Müll entstehenden Probleme sollten ernst genommen und es müsse für Abhilfe gesorgt werden. Es seien - wie bereits erwähnt - nicht nur Badende, die das Areal zur Erholung nutzen würden.
Im Anschluss wird der Antrag auf Überweisung in den Fachausschuss vom Rat mit Mehrheit gegen 4 Ja-Stimmen abgelehnt.
Der Antrag wird im Anschluss vom Rat mit Mehrheit gegen 4 Ja-Stimmen ebenfalls abgelehnt.
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