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32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 23
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB20/1121/15 Annahme und Vermittlung von Zuwendungen (über 2.000 €)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Ratsherr Rieth teilt mit, das die Sachzuwendung bezüglich der gespendeten „Parkscheinrollen“ einige Unklarheiten aufgeworfen hätten. So sei den verschiedenen Verwaltungsunterlagen u.a. zu entnehmen, dass die im Zeitraum Mai bis August 2014 gespendeten Parkscheinrollen dem Vernehmen nach bis April 2016 verbraucht werden sollen. Rechnerisch würden die Parkscheinrollen demnach bei einem Wert von 22.000 EUR für rd. zwei Jahre ausreichen.

Die dafür stattgefundene vergleichbare Sachzuwendung der Vorjahre allerdings habe bei einem Wert von rd. 5.333 EUR insgesamt vier Jahre lang ausgereicht.

Ratsherr Rieth bittet darum, dass die Verwaltung diese Unterschiede aufklären ge und dieses durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigen lassen solle, damit man dies in Zukunft auch logisch und transparent nachvollziehen könne.

Weiterhin bittet er um Auskunft über das in dieser Angelegenheit durchgeführte Ausschreibungsverfahren, in dem die Parkscheinrollen potentiellen Interessenten für ihre Werbung angeboten werden sollten. Seiner Kenntnis nach gebe es 6 Interessenten, die möglicherweise von der durch die Vorräte an Parkscheinrollen verursachten Verschiebung einer Vergabe betroffen sein könnten. Auch hier sei noch Klärung herbeizuführen

 

Erster Stadtrat Suermann weist darauf hin, dass aufgrund der erst seit wenigen Jahren bestehenden Berichts- und Genehmigungspflicht im Rat nicht ausgeschlossen werden könne, dass Zahlen für die in Rede stehenden Parkscheinrollen für den Zeitraum zuvor nicht vollständig übermittelt wurden.

Tatsache sei, dass derzeit noch eine große Menge an Parkscheinen im Wert von 16.700 EUR vorhanden sei, für deren unentgeltliche Verwendung die Verwaltung um Zustimmung bitte.

Die jetzt noch zur Verfügung gestellten rd. 1,7 Millionen Parkscheine reichten aus heutiger Sicht voraussichtlich noch r einen Zeitraum von zwölf Monaten aus.

Erster Stadtrat Suermann berichtet weiterhin, dass auf Anregung der Piraten-Ratsfraktion die zentrale Vergabestelle ein Interessenbekundungsverfahren mit Fristende 19.02.2015 durchgeführt habe, bei dem sich sechs Firmen für die Lieferung eines für zwei Jahre benötigten Kontingents an Parkscheinen interessiert gezeigt hätten. Eine förmliche Ausschreibung soll angesichts des noch vorhandenen Restbestandes im August 2015 erfolgen.

Inwieweit die Interessenten - wie der bisherige Sponsor „McClean“, der übrigens leider zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen werde - die Parkscheinrollen unentgeltlich an die Stadt Göttingen abgeben wollen, bleibe abzuwarten.

Die Verwaltung hoffe sehr, dass über die unentgeltliche Bereitstellung hinaus auch zusätzliche Einnahmen entstehen werden.

 

Der Rat beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen:

 

Der Annahme und Vermittlung der Zuwendungen (siehe Anlage) wird gemäß § 111 Abs. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 25 a Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) zugestimmt.

             

 

 
 

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