Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2012 der rechtsfähigen Stiftung „Dr. Sillem-Stiftung“.
Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 32.811,20 EUR wird der Sonstigen Rücklage zugeführt.
3.Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.