![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen:
2. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 17,12 EUR wird wie folgt verwendet:
- Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 5,00 EUR
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage 12,12 EUR
3. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |