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32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 19
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB20/1115/15 Jahresabschluss 2012/Entlastung des Oberbürgermeisters
-von Hugo'sche Schulstiftung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2012 der rechtsfähigen Stiftung „von Hugosche Schulstiftung“.

 

2.              Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 17,12 EUR wird wie folgt verwendet:

 

-          Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 5,00 EUR

 

-          Zuführung zur Sonstigen Rücklage 12,12 EUR

 

3.              Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.

 

             

 
 

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