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Der Rat beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen:
- - Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 67.000,00 EUR
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage (Bauunterhaltung) 50.000 EUR für die Bauunterhaltung der stiftungseigenen Gebäude
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage 84.424,47 EUR zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung
Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.193,38 wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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