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32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 18
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB20/1114/15 Jahresabschluss 2012/Entlastung des Oberbürgermeisters
-Göttinger milde Stiftung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt eintig bei 2 Enthaltungen:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2012 der rechtsfähigen Stiftung „ttinger milde Stiftung“.

 

  1. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 201.424,47 EUR wird wie folgt verwendet:

-           

-          Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 67.000,00 EUR

 

-          Zuführung zur Sonstigen Rücklage (Bauunterhaltung) 50.000 EUR

r die Bauunterhaltung der stiftungseigenen Gebäude

 

-          Zuführung zur Sonstigen Rücklage 84.424,47 EUR

zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung

             

Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.193,38 wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.

 

 

 
 

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