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Der Rat beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen:
Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Klinkerfuesstraße, im Norden durch die Straße Schiefer Weg und im Osten durch den Rosdorfer Weg begrenzt. Den südlichen Abschluss bilden die nördlichen Grenzen der Flurstücke 236/1 und 236/2 der Gemarkung Göttingen. Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sind Bestandteil des Geltungsbereiches. Die Gesamtfläche beträgt etwa 3,4 ha.
Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500
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