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32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 28
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB61/1146/15 Bebauungsplan Göttingen Nr. 245 "Zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße"
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen:

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 245 „Zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 245 „Zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen mit ihrer Begründung beschlossen.

 

  1. Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Klinkerfuesstraße, im Norden durch die Straße Schiefer Weg und im Osten durch den Rosdorfer Weg begrenzt. Den südlichen Abschluss bilden die nördlichen Grenzen der Flurstücke 236/1 und 236/2 der Gemarkung Göttingen. Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sind Bestandteil des Geltungsbereiches. Die Gesamtfläche beträgt etwa 3,4 ha.

 

Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500

 

 

 
 

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