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Der Rat beschließt einstimmig:
Der 1. Änderung der Satzung der kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts „Kommunale Dienste Göttingen (AöR)“ vom 18.07.2014 wird zugestimmt.
Die einzelnen Änderungen ergeben aus der als Anlage beigefügten Änderungssatzung (Anlage 1).
Die Änderungssatzung ist nach Ratsbeschluss dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorzulegen.
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