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Der Rat beschließt einstimmig:
Für den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans Göttingen Nr. 244 „Zw. GVZ und Weender Landstraße“, wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre erlassen.
Geltungsbereich: Die Veränderungssperre umfasst den nördlichen Teil des Geltungsbereichs des oben genannten Bebauungsplans, von der nördlichen Zufahrt auf das Gelände des „Gallus-Parks“ (Höhe Arndtstraße) im Süden, bis an die Bebauung Liebrechtstraße im Norden, zwischen GVZ im Westen und Weender Landstraße im Osten.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 500.
Allgemeine Ziele: - Sicherung der Ziele des Bebauungsplans - Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung - Neuordnung der Gewerbe- und Mischgebietsflächen - Festsetzung von eingeschränkten Gewerbegebieten und Mischgebieten - Berücksichtigung der von den Gebieten ausgehenden Emissionen und der auf sie einwirkenden Immissionen und Festsetzung flächenbezogener Schalleistungspegel - Festsetzung der überbaubaren Flächen und Gebäudehöhen
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