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32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 27
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB61/1145/15 Veränderungssperre für den Teilbereich Nord des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 244 "Zwischen GVZ und Weender Landstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

r den rdlichen Teilbereich des Bebauungsplans ttingen Nr. 244 „Zw. GVZ und Weender Landstraße“, wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre erlassen.

 

Geltungsbereich:

Die Veränderungssperre umfasst den nördlichen Teil des Geltungsbereichs des oben genannten Bebauungsplans, von der nördlichen Zufahrt auf das Gelände des „Gallus-Parks“ (Höhe Arndtstraße) im Süden, bis an die Bebauung Liebrechtstraße im Norden, zwischen GVZ im Westen und Weender Landstraße im Osten.

 

Maßgeblich r die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 500.

 

Allgemeine Ziele:

- Sicherung der Ziele des Bebauungsplans

- Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung

- Neuordnung der Gewerbe- und Mischgebietsflächen

- Festsetzung von eingeschränkten Gewerbegebieten und Mischgebieten

- Berücksichtigung der von den Gebieten ausgehenden Emissionen und der auf sie einwirkenden Immissionen und Festsetzung flächenbezogener Schalleistungspegel

- Festsetzung der überbaubaren Flächen und Gebäudehöhen

 

 

 
 

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