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Der Rat beschließt einstimmig:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die „Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Städten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen“ für die Stadt Göttingen zu unterzeichnen.
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