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32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 29
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB61/1115/14-1 98. Änderung des Flächennutzungsplans "MPI Fassberg"
- Abwägung der Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
  Bezüglich:
FB61/1115/14
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:Dezernat D - Planen, Bauen und Umwelt
    67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Ratsherr Rudolph teilt unter Hinweis auf seine Ausführungen zu TOP 26 ergänzend mit, dass die CDU/FDP-Gruppe auch dieser Änderung des F-Planes nicht zustimmen werde.

Es gebe in und um Nikolausberg herum genügend andere Flächen, die für die Planungssicherheit des für Göttingen wichtigen Max-Planck-Institutes genutzt werden könnten. Leider blieben diese Alternativvorschläge unberücksichtigt.

Ratsherr Rudolph bittet darum, das einstimmige Votum des Ortsrates zu respektieren und den Verwaltungsvorschlag abzulehnen.

 

Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen 8 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen:

 

Die zum Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung „MPI Fassberg“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

2. Die 98. Änderung des Flächennutzungsplans „MPI Fassberg“ wird mit ihrer Begründung festgestellt.

 

3. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 98. Änderung des FNP wird somit begrenzt im Süden durch die Ulrideshuser Straße, im Westen durch den Waldrand der Billingshäuser Schlucht, im Norden durch den landwirtschaftlichen Weg am Schwimmbad/ Kleingartenanlage und im Osten durch den Waldrand westl. Nikolausberg und den landwirtschaftlichen Weg Am Heiligenhäuschen (Stichweg nördlich Ulrideshuser Straße).

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5000.

 

 

 
 

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