![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ratsvorsitzende Frau Bank teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss abschließend empfohlen habe, über die Entlassung der Teilbereiche aus dem Landschaftsschutzgebiet der Ortschaften Roringen und Nikolausberg getrennt abzustimmen.
Ratsherr Rudolph teilt mit, dass die CDU/FDP-Gruppe im Umweltausschuss beiden Entlassungen aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht zugestimmt habe, weil dort noch keine getrennte Abstimmung möglich gewesen sei. Diese habe zu Kritik aus Roringen geführt, was er nachvollziehen könne. Selbstverständlich werde man heute dem Votum des Ortsrates Roringen folgen und der Entlassung für diesen Bereich zustimmen. Den „Nikolausberger Teil“ werde die CDU/FDP-Gruppe ablehnen, weil auch der Ortsrat der Entlassung einstimmig widersprochen habe. Immer mehr Gebiete würden aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen. Neben den im Rat hoch gesteckten Klimaschutzzielen - verbunden mit allen Ge- und Verboten im Stadtgebiet z.B. für den fahrenden und ruhenden Pkw-Verkehr - könne es nicht sein, dass immer mehr Landschaften, die die eigentliche Basis dafür bildeten, aus den Schutzbereichen herausgenommen würden und unnötigerweise zerstört werden sollen. Es gebe keine Notwendigkeit, die in Rede stehenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen, weil ausreichende Ersatzflächen außerhalb des LSG für die Erweiterung des Max-Planck-Institutes vorhanden seien.
In getrennten Abstimmungen beschließt der Rat
a) Nikolausberg betreffend mehrheitlich (22 Ja-/10 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen):
b) Roringen betreffend einmütig bei 4 Enthaltungen:
Die Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden. Im Rahmen des Verfahrens beteiligt worden sind die Ortsräte als betroffene Gemeinden, die Träger öffentlicher Belange nach § 14 NAGBNatSchG und die anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 (2) Nr. 1 BNatschG i. V. § 38 (1) NAGBNatSchG sowie mit öffentlicher Auslegung nach § 14 (2) NAGBNatSchG.
Der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ in der Stadt Göttingen wird zugestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |