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Herr Koss verweist auf die Drucksache der Verwaltung und erläutert diese. Erste derartige Planungen seien im Ausschuss bereits im März 2014 vorgestellt und diskutiert worden. Die seinerzeitigen Planungen seien nunmehr weiter präzisiert worden. Ziel sei es, die Fernbusse vom bisherigen Standort vor der Zoologie abzuziehen, zugleich jedoch die räumliche Nähe zum Bahnhof und zum ZOB beizubehalten. Im April 2015 solle zunächst ein provisorischer Ausbau des neuen Standortes erfolgen.
In einem ersten Schritt würden drei Haltepositionen geschaffen werden. Anschließend solle in die bestehende Grünfläche eingegriffen und zwei weitere Haltestellen geschaffen werden – der zentrale Baumstandort solle jedoch grundsätzlich erhalten bleiben. Auf der Seite der bisherigen Zoologie-Zufahrt sollten 3 Kurzzeitparkplätze für Pkw geschaffen werden – sowie zusätzlich ein Behindertenparkplatz für die Zoologie. Im südwestlichen Bereich des ZOB – am Übergang zum „Schwarzen Weg“ - sollten zwei Haltepositionen für Touristenbusse entstehen.
Herr Dienberg verweist darauf, dass die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur üblicherweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (nunmehr Entflechtungsgesetz) erfolge; dies treffe jedoch leider nicht auf die Fernbushaltestellen zu. Hier habe sich durch die Liberalisierung des Fernbusmarktes ein Problem ergeben, mit dem die Kommunen weitestgehend alleine gelassen würden. Diesbezüglich wolle die Stadt Göttingen – zusammen mit anderen Kommunen – über den Städtetag initiativ werden, um hier eine Lösung zu erreichen. Andererseits sei eine sinnvolle Verkehrsplanung auch eine originäre Kompetenz der Kommune; dies treffe insbesondere auf die Frage zu, wo Fernbushaltestellen geschaffen werden sollten. Er plädiere nach wie vor dafür, einen Standort zu wählen, bei dem die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verknüpft würden. Daher mache es Sinn, Fernbushaltestellen an der hier in Rede stehenden Stelle zu entwickeln, auch wenn der dort zur Verfügung stehende Platz begrenzt sei. Hinsichtlich der Finanzierung sei es nach derzeitiger Sach- und Rechtslage voraussichtlich nicht zu vermeiden, dass die Stadt zunächst in Vorleistung treten müsse. Er wolle jedoch deutlich machen, dass die Verwaltung langfristig beabsichtige, durch Benutzungsgebühren, einen Bewirtschaftungsvertrag oder vergleichbare Konstrukte eine Refinanzierung sicherzustellen. Hierzu seien auch bereits erste vielversprechende Gespräche geführt worden. Darüber hinaus müsse auch die Frage der WC-Infrastruktur gelöst werden. Hierzu zähle nicht nur eine geeignete WC-Anlage für die Fahrgäste, sondern ggfs. auch eine Entsorgungsmöglichkeit für die Bordtoiletten der Reisebusse. Die Erstellung einer solchen Entsorgungsstation sei allerdings vergleichsweise aufwändig.
Auf Nachfrage von Frau Binkenstein erläutert Herr Koss, dass die Erhebung der Benutzungszahlen gegenüber der letztjährigen Verwaltungsvorlage aktualisiert worden sei. Da die Landesnahverkehrsgesellschaft die Stadt bei Einrichtung einer neuen Linie beteilige, lägen der Verwaltung jeweils aktuelle Daten vor. Demnach würden nicht mehr als 5 Busse gleichzeitig den Bahnhof ansteuern. Allerdings könne es jedoch gelegentlich auch zu einer kurzzeitig höheren Nachfrage kommen, zumal die Fahrplansicherheit bei Fernbussen ohnehin begrenzt sei. Er sei jedoch davon überzeugt, dass sich die Benutzung hier nach einer kurzen Umgewöhnungsphase entsprechend einpendeln werde. Frau Binkenstein bittet darum, auch im Rahmen des provisorischen Ausbaus eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen.
Herr Roth kritisiert, dass der seinerzeitige Antrag seiner Fraktion zwar der Vorlage vom März 2014, jedoch nicht der aktuellen Vorlage beigefügt gewesen sei. Ferner befürchte er, dass durch den vorgeschlagenen provisorischen Ausbau bereits eine Vorfestlegung hinsichtlich des Ergebnisses des Freiraum-Wettbewerbes erfolge. Vor diesem Hintergrund wäre eigentlich eine provisorische Lösung ideal, die keinerlei bauliche Maßnahmen erfordere. Allerdings habe er die Vorlage der Verwaltung resp. den heutigen Bericht auch dahingehend verstanden, dass dies nicht praktikabel wäre.
Auf Nachfrage von Herrn Humke erläutert Herr Dienberg, dass Fernbusse in vergleichbaren Kommunen einen geringen einstelligen Betrag pro Verkehrshalt entrichteten. Allerdings sei es ausweislich eines aktuellen Urteils kaum möglich, säumige Zahler zu sanktionieren und Ihnen die Benutzung öffentlicher Haltestellen zu untersagen. Hier bleibe die weitere Entwicklung abzuwarten.
Herr Arnold erklärt, dass eine Haltemöglichkeit für Touristenbusse idealerweise noch näher an der Innenstadt liegen müsse. Daher habe er im Rahmen der letztjährigen Diskussion entsprechende Haltebuchten im Wallvorfeld vorgeschlagen. Er nehme allerdings zur Kenntnis, dass sich dieser Vorschlag wg. der befürchteten negativen stadträumlichen Auswirkungen nicht habe durchsetzen können.
Frau Walbrun plädiert dafür, Baumfällungen und Rückschnittarbeiten nicht mehr nach dem 28. Februar durchzuführen. Herr Dienberg erklärt, dass dies auch im vorliegenden Fall angestrebt werde. Allerdings stelle vorb. Datum im besiedelten Bereich kein absolutes Ausschlussdatum dar; es müsse lediglich sichergestellt sein, dass das Brutgeschäft nicht gestört werde.
Auf Nachfrage von Herrn Vollmer erklärt Herr Dienberg, dass die Installation einer Schrankenanlage nicht in Betracht komme, da dies die Abwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs erheblich beeinträchtigen würde. Eine mögliche Bewirtschaftung der Fernbushaltestellen könne zudem nur in Kooperation mit der DB erfolgen, da sich ein wesentlicher Teil der fraglichen Fläche in deren Eigentum befinde. Auf diesbezügliche Nachfrage von Herrn Holefleisch teilt Herr Müller mit, dass es sich hier nicht um eine gewidmete Verkehrsfläche handele. Die Unterhaltungspflicht liege jedoch bei der Stadt; Entsprechendes gelte auch für den Bahnhofsvorplatz.
Nach Ansicht von Frau Oldenburg könne eine gut ausgestattete Fernbushaltestelle zur Attraktivität einer Stadt beitragen. Sie rege an, möglichst frühzeitig die Voraussetzungen für die Errichtung einer Entsorgungsstation zu schaffen. ----- Sodann unterbricht Herr Arnold die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62 NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.
Herr Dr. Welter-Schultes regt eine möglichst frühzeitige Verlagerung der Fernbusse an, um Erfahrungen zu sammeln. Herr Dienberg verweist hierzu auf den unter TOP 8 diskutierten Zeitplan.
Herr Dr. Welter-Schultes bezweifelt, dass die Kapazität der geplanten Fernbushaltestelle mit 5 Haltepositionen ausreiche; Herr Dienberg verweist hierzu auf den Vortrag von Herrn Koss.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Welter-Schultes erläutert Herr Dienberg die Abwicklung des Fernbusverkehrs. Die Busse würden den Bussteig K umfahren, sich in Fahrtrichtung Osten aufstellen und – ähnlich einem Taxistand – dann jeweils nach vorne aufrücken.
Herr Dr. Welter-Schultes befürchtet, dass die vordere Bus-Halteposition die Sicht für Radfahrer einschränke. Herr Dienberg erklärt, dass derlei Fragen im Zuge der künftigen Ausführungsplanung zu klären seien.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Welter-Schultes erläutert Herr Dienberg, dass die Erstellung der 4 Kurzzeitparkplätze im Bereich der Einfahrt zur Zoologie mit dem Gebäudemanagement der Universität abgestimmt worden sei. ----- Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen: Die derzeitigen Stellplätze östlich der Zoologie werden zum ZOB, südlich des Bussteigs K, verlagert. Die bisherigen Buswarteplätze werden entsprechend ertüchtigt. Zusätzlich werden zwei neue Haltepositionen hergestellt. |
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