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47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 22:16 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB61/1125/14-1 Nationale Projekte des Städtebaus: Kunstquartier Göttingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB61/1125/14
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg verweist auf die Verwaltungsvorlage und erläutert diese. Das Bundesumweltministerium - vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung - habe im August 2014 den Projektaufruf für das Programm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" gestartet; hierfür sei ein zweistufiges Verfahren vorgesehen gewesen, bei dem die Bewerbung bereits bis zum 22. September 2014 habe eingereicht werden müssen. Die Förderquote liege bei Kommunen mit „Haushaltsnotlage bei 90 %.

 

Im Rahmen der internen Prüfung der für Göttingen in Frage kommenden Projekte habe sich sehr schnell das sog. „KuQua als einziges chancenreiches Projekt herauskristallisiert; eine entsprechende Bewerbung mit einem Gesamtvolumen von ca. 9,3 Mio. € sei daraufhin kurzfristig erarbeitet und innerhalb der vorbenannten engen Fristsetzung eingereicht worden. Dabei fokussierten sich die darin skizzierten Maßnahmen auf die Errichtung von Galeriegebäuden,rden jedoch zugleich auch einen Schwerpunkt auf die Aufwertung des öffentlichen Raumes und des Quartierinnenbereiches legen. Diese Maßnahmen ergänzten das ebenfalls beantragte Sanierungsgebiet „dliche Innenstadt“ thematisch und strukturell.

 

Die Entscheidung über die Auswahl der Projekte durch das Bundesumweltministerium sei dann am 19.11.2014 veröffentlicht worden. Hierbei gehöre ttingen zu den ausgewählten Standorten; die rdersumme belaufe sich auf 4,5 Mio. € und stelle damit die zweithöchsterdersumme in diesem Programmlauf dar. Der Projektbeginn solle noch im Jahr 2014 erfolgen.

 

Herr Ladwig ergänzt, dass die in Aussicht gestellte Förderung nicht das gesamte Projektvolumen abdecke, so dass es erforderlich gewesen sei, einige Teilmaßnahmen zurückzustellen bzw. zu reduzieren. Dabei würden die Maßnahmen im öffentlichen Raum trotz der Schwerpunktsetzung auf den Galeriebetrieb jedoch auch weiterhin konzeptionelle Berücksichtigung finden. In Wesentlichen ergäben sich gegenüber der ursprünglichen Antragstellung folgende Veränderungen:

  • Der Innenausbau des nter-Grass-Archivs solle nun vom Steidl-Verlag fortgeführt werden und sei insofern nicht mehr Teil des Zuwendungsantrags. Dies stelle auch eine Änderung gegenüber der ursprünglichen Vorlage (DS FB61/1125/14) dar.
  • Der Ansatz für den Neubau des Galeriegebäudes 1 (Düstere Straße 7) solle auf 3.200.000 € reduziert werden. Die hierbei eingesparten Mittel in Höhe sollten in Höhe von 100.000 € r die statische Sicherung des nördlich unmittelbar angrenzenden Fachwerkgebäudes Düstere Straße 8 aufgewendet werden auch hierbei handele es sich um einen neuen Aspekt gegenüber der Ursprungsvorlage.
  • Die Sanierung und der Umbau des Galeriegebäude 2 (Nikolaistraße 21) werde zunächst zurückgestellt, ohne jedoch die Maßnahme perspektivisch aufzugeben.
  • Entsprechendes gelte für die Sanierung und den Umbau des Galeriegebäudes 3 (Nikolaistr. 22); auch diese Arbeiten sollten zurückgestellt werden, wobei sich dies nur auf die Maßnahmen im Inneren beziehe.
  • Die zunächst vorgesehene Reduzierung der Aufwendungen für die Freiraumgestaltung und die Wasserkunst im Innenhof werde nun nicht mehr verfolgt, so dass es hier beim ursprünglichen Betrag bleibe (460 TEUR).
  • Auch der Ankauf des Galeriegebäude 2 werde zurückgestellt.
  • Ferner werde die Umgestaltung der Nikolaistraße zurückgestellt, da der technische Zustand dieser Straße deren Funktion auch weiterhin gewährleiste.
  • Die rderung privater Fassaden- und Dachsanierungen werde auf 350.000 € reduziert.

 

Andererseits seien jedoch auch Teilmaßnahmen hinzugekommen oder mit einem höheren finanziellen Beitrag hinterlegt worden:

  • So solle der Ankauf und die statische Sicherung des Gebäudes stere Straße 8 erfolgen. Bei diesem nördlich an das neue Galeriegebäude 1 angrenzende Gebäude handele es sich um ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus. Mit dem Neubau des Galeriegebäudes (s.o.) sei eine statische Sicherung erforderlich.
  • Ferner sei nunmehr auch eine externe Projektkoordination vorgesehen.

 

Frau Dr. Schlapeit-Beck erklärt, dass sie die Förderung für das KuQua als eine große Chance und als „Sternstunder die Bildende Kunst in Göttingen sehe, die ggf. zu einer Verschiebung der kommunalen Kulturpolitik resp. Umgestaltung der Museumslandschaft in Göttingen führen werde. Dies solle im Bereich der Betriebskosten des KuQua ohne Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel und ausdrücklich ohne Kürzungen für die freien Kultureinrichtungen erfolgen. Die Aufnahme des Ausstellungsbetriebes werde für 2018 geplant, in den Jahren 2016 und 2017 seien Finanzmittel für den Vorbereitungsaufwand bereitzustellen.

 

Frau Dr. Schlapeit-Beck erläutert weiterhin, dass das Betriebskonzept des KuQua in enger Zusammenarbeit mit dem Verleger Steidl erarbeitet werde. Zunächst erfolge wie dargelegt die Errichtung eines neues Galeriegebäudes. Damit aber dann insbesondere auch mit dem Bau und dem Betrieb des KuQua insgesamt - erhalte Göttingen eine überregional und international renommierte Adresse für zeitgenössische bildende Kunst und insofern ein kulturelles Angebot mit außergewöhnlichem Anspruch und überregionaler wie auch internationaler Ausstrahlung. Mit dem KuQua werde das Ziel verfolgt, nicht nur ein Galeriegebäude neu zu erbauen, sondern das gesamte Quartier als Kultur- und Kreativzentrum weiterzuentwickeln.

 

Der Betrieb des Galeriegebäudes solle in einer eigenen Rechtsform unter Beteiligung der Stadt Göttingen geführt werden. Allerdings seien die Kulturausgaben der Stadt Göttingen in ihrer Eigenschaft als „Freiwillige Leistungen“ begrenzt und könnten aufgrund des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen nicht weiter gesteigert werden. Die anteilige Mitfinanzierung der Stadt in Höhe von 50 Prozent der jährlichen Betriebskosten dies entspreche einem Betrag von rd. 180 TEUR p.a. - müsse daher durch Modifikation und Neustrukturierung des bestehenden stadteigenen Kulturangebotes erbracht werden; hierbei komme der notwendigen Neukonzeptionierung des Sdtischen Museums die zentrale Bedeutung zu. Hierbei werde u.a. eine Reduzierung und Konzentration der Ausstellungsflächen unumgänglich sein; die Qualität der stadtgeschichtlichen Ausstellungen solle jedoch unter den Einsparvorgaben nicht leiden. Daneben sei auch eine Anpassung des Ausstellungsbetriebs im Alten Rathaus vorgesehen; ggfs. könne der dortige Ausstellungsbetrieb auf das Ausstellungskonzept im neuen Galeriegebäude des KUQUA abgestimmt und dann dort integriert werden. Ferner solle auch das Stadtarchiv mit einer entsprechenden Einsparung zur Finanzierung beitragen. Bezüglich der geplanten personellen Ausstattung verweise sie darauf, dass im Bereich der Leitung zwei wissenschaftliche Stellen vorgesehen seien. Grundsätzlich solle in Absprache mit Herrn Steidl der Personalstamm für das KuQua sehr schlank aufgestellt werden, wobei Herr Steidl eine Beteiligung an den Betriebskosten in Aussicht stelle.

 

Insgesamt werde die Museumslandschaft in Göttingen zwar umgestaltet, aber auch bereichert. Die freien Kultureinrichtungen sollen durch diesen Umstrukturierungsprozess jedoch keine rzungen erfahren.

 

Herr Humke erklärt, es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Zuschüsse an die freien Träger nicht gekürzt werden sollten. Die geplanten Kürzungen beim Städtischen Museum, beim Alten Rathaus sowie beim Stadtarchiv sehe er jedoch ausgesprochen kritisch. Bevor er in dieser Angelegenheit eine abschließende Entscheidung treffen könne, müsse zunächst dargelegt werden, welche Qualitäten hierbei künftig verlorengingen.

 

Frau Gerl-Plein teilt diese Ansicht. Problematisch seien aus Ihrer Sicht v.a. die künftigen Unterhaltungskosten; diese stellten eine dauerhafte Belastung sowohl für den städtischen Haushalt sowie für den Kulturbetrieb der bisherigen Einrichtungen dar. Es sei für sie wenig beruhigend, wenn der ganz überwiegende Teil der Gegenfinanzierung vom Städtischen Museum erbracht werden solle, zumal es sich hier ohnehin um eine Einrichtung handele, die sich in einem intensiven Umstrukturierungsprozess befinde. Das Museum habe zudem in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen zur Qualitätssteigerung unternommen; dies müsse auch anerkannt werden.

 

Herr Arnold erklärt, dass es zunächst positiv sei, dass es der Verwaltung gelungen sei, eine derart umfangreiche Bundesförderung einzuwerben. Erhebliche Bedenken habe er jedoch hinsichtlich der künftigen Finanzierung der Betriebskosten. Er kritisiere in diesem Zusammenhang, dass die schwierige Lage des Museums offensichtlich genutzt werden solle, um die Gegenfinanzierung des KuQua sicherzustellen; diese Vorgehensweise halte er für unredlich. Seines Erachtens wären im Gegenteil weitere finanzielle Anstrengungen r das Museum erforderlich und angezeigt. Er weise darauf hin, dass es sich hier um das älteste Museum der Region handele. Eine zusätzliche Verantwortung der Stadt für ihr Museum erwachse zudem aus dem Umstand, dass der ganz überwiegende Teil der Exponate aus Stiftungen der Göttinger Bürger stamme. Dies stelle einen Vertrauensvorschuss der Göttinger Bürgerschaft dar; diesem Anspruch müsse die Stadt auch gerecht werden. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gegenfinanzierung des KuQua zu Lasten des Museums werde dazu führen, dass sich dieses vom „Regionalmuseum zur Heimatstube“ entwickle. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Nachteile müssten auch die von der Verwaltung in Aussicht gestellten positiven Effekte des Projektes kritisch hinterfragt werden. Die Begrifflichkeit eines „Kunst-Quartieres“ sei seines Erachtens irreführend, da hier bestenfalls eine „Kunst-Zeile“ entstehen werde. Darüber hinaus kritisiere er insbesondere den Erwerb des Gebäudes „stere Straße 8“ die Sanierung dieses Gebäudes könne sich schnell zu einem „Fass ohne Boden entwickeln.

 

Nach Ansicht von Herrn Roth sei die Zusage von Fördermitteln zwar grundsätzlich positiv, jedoch habe auch er ernsthafte Bedenken hinsichtlich der daraus erwachsenden Folgekosten. Bevor er eine abschließende Entscheidung treffen könne,sse daher zunächst evaluiert werden, welche konkreten Auswirkungen das Projekt auf die künftigen Haushalte habe. Ferner kritisiere er, dass die geplante Umgestaltung des Quartierinnenplatzes die Verlegung eines der wenigen Innenstadt-Spielplätze zur Folge hätte, ohne dass die Verwaltung derzeit für diese Frage eine Lösung anbieten könne. Nachteilig sei überdies, dass das KuQua-Konzept nur eine vergleichsweise kleine (Teil-)Fläche betreffe, während hier jedoch eine Lösung für das gesamte Quartier erforderlich wäre. Im Ergebnis bestünden noch zahlreiche offene Fragen, weshalb er Beratungsbedarf anmelde; dieser ergebe sich alleine schon aus der Kurzfristigkeit der Vorlage. Er wolle in diesem Zusammenhang jedoch auch auf einen Antrag seiner Fraktion aus dem April 2008 verweisen, in dem die Einrichtung eines beratendes Gremiums gefordert worden sei, welche die Entwicklung des KuQua hätte begleiten sollen. Er sei davon überzeigt, dass bei einer zeitigen Installation eines solchen Gremiums kein Beratungsbedarf in diesem Umfang entstanden wäre.     

 

Herr Pache verweist darauf, dass sich die bisherige Kritik auf die Folgekosten fokussiere; er wolle in diesem Zusammenhang jedoch deutlich machen, dass aus seiner Sicht auch bereits schon die Gegenfinanzierung der investiven Maßnahmen i.H.v. immerhin 500 TEUR problematisch sei. Hinsichtlich der Betriebskosten stehe zudem noch nicht fest, dass die verbleibenden 50 % tatsächlich aufgebracht werden könnten, da noch keinerlei Sponsorenzusage vorliege. Bei den in der Verwaltungskalkulation aufgeführten Beträgen handele es sich lediglich um „Hoffnungsgrößen“. Der Verlierer bei diesem Vorhaben werde das Städt. Museum sein.

 

Herr Arndt erklärt, die vorgebrachte Kritik zwar durchaus nachvollziehen zu können; er bitte jedoch zugleich auch anzuerkennen, dass das Projekt „KuQua“ eine Chance und eine Bereicherung für die Göttingen sein könne. Zudem bestehe im Quartier unstrittig Handlungsbedarf; vor diesem Hintergrund sei das private Engagement von Herrn Steidl besonders hoch einzuschätzen und sse unterstützt werden. Überdies bitte er zu berücksichtigen, dass die Verwaltung verbindlich zugesagt habe, die Zuschüsse an die freien Kulturträger nicht zu kürzen.

 

Herr Dr. Ramaswamy entgegnet, dass die bisherige Diskussion berechtigte Fragen aufgeworfen habe. Diese müssten zunächst beantwortet werden und dürften nicht mit dem Hinweis auf die Förderung oder das private Engagement beiseite gewischt werden. V.a. müsse die geplante Finanzierung dezidierter als bislang dargestellt werden.

 

Frau Dr. Schlapeit-Beck erklärt, dass der im Jahr 2008 von Bündnis90/Die Grünen gestellte Antrag auf Vorschlag eines seinerzeitigen Ausschussmitgliedes von Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen worden sei. Ein beratendes Gremium nne gerne eingerichtet werden dies sehe die Verwaltungsvorlage i.Ü. auch bereits vor (Seite 3, 4. Abs.) zuvor müsse jedoch zunächst eine grundsätzliche Entscheidung im Sinne der Verwaltungsvorlage getroffen werden. Sie wolle in diesem Zusammenhang auch klarstellen, dass es im Kern nicht nur darum gehe, ein Galeriegebäude zu errichten, sondern dass die Aufwertung des gesamten Quartieres intendiert sei. Die mehrfach geforderte detailliertere Darstellung der finanziellen Auswirkungen könne i.Ü. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Hinsichtlich der geplanten Einsparung von insgesamt 180 TEUR p.a. könne Sie mitteilen, dass hiervon 105 TEUR durch das Museum, 25 TEUR durch das Archiv und 50 TEUR durch den Ausstellungsbetrieb im Alten Rathaus erbracht werden sollen.

 

Herrn Holefleisch befürchtet, dass das Museum leichtfertig geopfert werde. Bei den etablierten „großen“ Kultureinrichtungen z.B. Göttinger Symphonieorchester oder Dt. Theater rde sich seines Erachtens kein Entscheidungsträger trauen, eine derart hohe Einsparung zu fordern. Beim Museum handele es sich nicht nur um eine Sammlung, sondern um das kollektive Gedächtnis der Stadt. Es sei Aufgabe des Museums, die Geschichte der Stadt zu „erzählen“. Um ein modernes Museum zu erhalten, dass diesem Anspruch auch gerecht werde, seien Mittel erforderlich. Wenn die Verwaltung nachweisen könne, dass dieser Qualitätsanspruch bei gleichzeitiger Einsparung von Mitteln erreicht werden könne, könne eine „Querfinanzierung“ in Betracht kommen. Er halte dies aber für unrealistisch.

 

Herr Dienberg bittet den Ausschuss bei allem Verständnis für die aufgeworfenen Fragestellungen zu berücksichtigen, dass die Verwaltung die Vorlage soweit präzisiert habe, wie ihr dies in der Kürze der Zeit überhaupt nur möglich gewesen sei. Die Jury des Fördermittelgebers habe überdies deutlich gemacht, dass das Konzept der Verwaltung - insbesondere mit der geplanten Zusammenarbeit privater und öffentlicher Personen/Einrichtungen - sehr überzeigend gewesen sei. Dies spiegele sich auch in dem großen Erfolg der Bewerbung wieder: Insgesamt hätten sich rd. 260 Projekte um die Fördersumme von zusammen rd. 50 Mio. EUR beworben; hiervon seien lediglich 21 Bewerber berücksichtigt worden. Dass die Stadt Göttingen zu diesem Kreis zähle und das mit der bundesweit zweithöchsten Fördersumme - sei ein ausgesprochener Erfolg. Dieser Erfolg sollte nicht leichtfertig verspielt werden. Er bitte hierbei zu berücksichtigen, dass der Fördermittelgeber einen Maßnahmebeginn noch in 2014 erwarte. Sollte mithin ein Ratsbeschluss im Dezember nicht erfolgen können, würden die Fördermittel voraussichtlich entfallen. Vor diesem Hintergrund rege er an, zunächst einen Grundsatzbeschluss im Sinne der Vorlage zu fassen; die offenen Fragen könnten dann auch noch im Verlauf des weiteren Prozesses geklärt werden.

 

Herr Humke entgegnet, dass die Frage nach den Folgekosten und deren Finanzierung eine legitime Fragestellung sei, die zudem vor einer Entscheidung zunächst geklärt sein müsse. Insofern könne er diesem Verfahrensvorschlag nicht folgen. Dies habe nichts damit zu tun, eine Chance ungenutzt verstreichen lassen zu wollen, sondern sei Ausfluss des offensichtlich bei allen Fraktionen bestehenden Diskussionsbedarfes. Es sei auch eine Frage der demokratischen Kultur, über diesen Diskussionsbedarf nicht einfach hinwegzugehen.

 

Herr Arnold (KUNST e.V.) empfindet das KuQua grundsätzlich als Bereicherung. Allerdings sei der prognostizierte Zuschussbedarf i.H.v. 180 TEUR p.a. für ein Galeriegebäude mit lediglich 350 qm Ausstellungsfläche und damit etwas weniger, als im alten Rathaus, auch ausgesprochen hoch. Diese Kosten würden sich auch noch deutlich steigern, wenn dereinst die Galeriegebäude 2 und 3 dazukämen. 

 

Frau Rohmann bittet darum, die künftigen Galeriegebäude behindertengerecht auszustatten.

 

Frau Binkenstein erklärt, das Projekt KuQua zu begrüßen. Sie erwarte vielfältigste Synergieeffekte im Kulturbetrieb der Stadt sowie nachhaltige Entwicklungsimpulse für das Quartier. Die aufgeworfenen Detailfragen könnten Ihres Erachtens auch später noch geklärt werden. Es sollte daher ein Ratsbeschluss am 12.12.14 angestrebt werden, sonst sei das Projekt endgültig „gestorben“.

 

Herr Holefleisch entgegnet, dass die investive Förderung dann ggfs. verfallen müsse, sofern man sich die operativen Folgekosten nicht leisten könne. Er wolle an dieser Stelle die Metapher verwenden: „Wer sich ein Auto kauft, muss sicher sein, dass er auch genügend Geld zum Tanken hat.“

 

Herr Arnold kritisiert, dass die durch das KuQua ausgelösten Personalkosten den Erfolg des EHP gefährdeten. Sofern daher im Dezember ein Beschluss gefasst werde, so könne dies seines Erachtens nur erfolgen, wenn die Einsparvorgabe für das Museum entfalle.

 

Herr Holefleisch bittet Frau Dr. Schlapeit-Beck zur Zukunft des Museums Stellung zu nehmen. Frau Dr. Schlapeit-Beck erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung keine Alternative dazu bestanden habe, das Museum mit einer Einsparvorgabe in Höhe von 105 TEUR zu belasten. Diese Entscheidung sei auch ihr nicht leicht gefallen. Aber nur so könne ein Projekt von derart herausragender Bedeutung wie das KuQua aus heutiger Sicht realisiert werden. Im Übrigen verweise Sie darauf, dass das - grundsätzlich modifizierbare - Finanzierungskonzept für den Ausstellungsbetrieb zwar Anlage der Drucksache sei, aber nicht Bestandteil des Beschlusses. Auf Nachfrage von Herrn Pache stellt Frau Dr. Schlapeit-Beck klar, dass der im Beschlusstext benannte Finanzierungsplan sich ausschließlich auf den investiven Bereich beziehe.

 

Herr Kromschröder zeigt sich begeistert, dass es der Stadt gelungen sei, diese namhafte Fördersumme einzuwerben. Er bitte den Ausschuss, auch die positiven Aspekte dieses Projektes hinreichend zu würdigen.

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Sodann wird die Sitzung für rd. 15 Minuten unterbrochen, um Beratungen der Fraktionen zu ermöglichen.

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Herr Gerhardy regt an, im Beschlusstext den letzten Satz mit dem Hinweis auf den Finanzierungsplan zu streichen und dafür eine Formulierung aufzunehmen, die sich lediglich auf den investiven Eigenanteil in Höhe von 10 % beziehe. Sein diesbezüglicher Vorschlag für den Beschlusstext laute wie folgt: „Der Rat stellt den für die Investitionen notwendigen Eigenanteil i. H. v. 10% für die Jahre 2015 - 2018 zur Verfügung.“

 

Herr Becker entgegnet, dass auch 500 TEUR einen erheblichen Anteil des städtischen Investitionsvolumens darstellten. Er kritisiere, dass von der Verwaltung nun ein großer Zeitdruck aufgebaut werde, was seines Erachtens in verschleppten konzeptionellen Vorarbeiten begründet liege.

 

Herr Gerhardy schlägt daraufhin vor, ggfs. heute keine Beschlussempfehlung abzugeben, sondern dies dem Verwaltungsausschuss zu übertragen; ggfs. müsse hierfür eine Sondersitzung einberufen werden. Herr Holefleisch kritisiert, dass der Verwaltungsausschuss nicht-öffentlich tage; ggfs. sollte daher der Ausschuss f. allgemeine Angelegenheiten angestrebt werden. Herr Dienberg erläutert, dass für den Bau des Galeriegebäudes ohnehin ein gesonderter Ratsbeschluss erforderlich wäre. Ein Grundsatzbeschluss des Rates im Dezember sei jedoch zwingend erforderlich, um verbindlich in das Förderprogramm aufgenommen werden zu können.

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Sodann unterbricht Herr Arnold die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62 NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Herr Dr. Aufgebauer verweist darauf, dass das Museum kürzlich Exponate aus dem vormaligen Besitz der jüdischen Familie Hahn restituiert habe Dieser Restitution vorausgegangen sei ein Forschungsprojekt des Museums. Derartige Forschungsprojekte wären seines Erachtens nicht mehr zu leisten, sofern die heute diskutierten Kürzungen zum Tragen kämen. Die wissenschaftliche Arbeitsfähigkeit des Museums müsse jedoch gewährleistet bleiben. Frau Dr. Schlapeit-Beck erklärt, dass dies nach ihrer Überzeugung trotz der geplanten Kürzungen sichergestellt werden könne.

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Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Ausschuss hat die Angelegenheit beraten, gibt jedoch zunächst keine Be­schluss­empfehlung ab; die ab­schließende Beschluss­empfehlung wird dem Verwaltungsausschuss übertragen. Hierzu wird angeregt, vor der Ratssitzung am 12.12.14 (aber nach den Fraktionssitzungen am 10.12.) einen gesonderten Verwaltungs­ausschuss durchzuführen.

 
 

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