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Herr Osterhorn verweist auf die Beratung in der letzten Sitzung und stellt die entsprechend von der Verwaltung erarbeitete Beschlussvorlage vor. Herr Suermann ergänzt, dass sich die KDS endgültig zum 31.12.2015 auflöse und die KDG als Nachfolgeeinrichtung in Göttingen nunmehr alleiniger Anbieter sei. Überlegungen für eigene Einrichtungen u.a. seitens des Landkreises seien eingestellt worden. Herr Völkening und Herr Höfer begrüßen die Einrichtung des Beirates als Mittel der politischen Steuerung bei relevanten Richtungsentscheidungen der Anstalt und als Beitrag zur Transparenz. Frau Oldenburg und Frau Eiselt sehen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten und Funktionen für den Beirat. Es handele sich bei der KDG um einen technischen Dienstleister der Verwaltung. Die Einrichtung dieses Gremiums sei daher nicht zwingend nötig.
Der Ausschuss fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die Beschlussempfehlung für den Rat.
Beschlussempfehlung:
Bei der Kommunale Dienste Göttingen AöR (KDG AöR) wird ein Beirat eingerichtet. Für den Beirat werden vom Rat der Stadt Göttingen auf Vorschlag der Fraktionen/ Gruppen insgesamt 5 Personen benannt.
Namentlich sind dies:
Frau Elvan Tekindor-Freyjer auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion,
Herr Prof. Dr. Ludwig Theuvsen auf Vorschlag der CDU-FDP-Gruppe,
Herr Dirk Lanwert auf Vorschlag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion,
Herr Peter Johannsen auf Vorschlag der GöLinke-Ratsfraktion,
Herr Martin Rieth auf Vorschlag der Piraten-Ratsfraktion.
Die Anstaltsatzung, die zu ergänzen ist, und eine Geschäftsordnung für den neu einzurichtenden Beirat werden zurzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit durch den Verwaltungsrat beschlossen. Anstaltssatzung und Geschäftsordnung sind dem Rat zur Zustimmung vorzulegen.
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