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S. 134; 5540000 Naturschutz und Landschaftspflege; Ziele; 2. Absatz und S. 135; 5540000 Naturschutz und Landschaftspflege; Ziele; 2. Absatz Auf Nachfragen von Frau Reuter, wer über die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Kompensation entscheidet, führt Herr Dienberg aus, intern erfolge die Zusammenstellung der erforderlichen Massnahmen für die einzelnen B-Pläne; die Realisierung erfolgt 1. wenn eine Fläche mit Massnahmen überwiegend vollständig belegt ist (z. B. Herrichtung von Grünland; Anlage einer Streuobstwiese), da erst dann die Geldmittel vollständig zur Verfügung stehen 2. wenn die personellen Kapazitäten zur Maßnahmen Ausschreibung und Kontrolle zur Verfügung stehen. Über 1 und 2 entscheidet die zuständige Sachbearbeitung in Rücksprache mit der FBL. Grundsätzlich sind alle Kompensationsmassnahmen rechtlich gleichrangig anzusehen und sind im Sinne ihrer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfunktion auch zeitnah zum Eingriff durchzuführen, obwohl das Naturschutzrecht hier keine zeitlichen Beschränkungen setzt.
S. 134; 5540000 Naturschutz und Landschaftspflege; Ziele; 2. Absatz und S. 135; 5540000 Naturschutz und Landschaftspflege; Ziele; 2. Absatz Frau Reuter interessiert sich dafür, wie die Ziele sich voneinander unterscheiden, da es sich bei beiden um Kompensationsmaßnahmen handelt. Herr Dienberg erklärt, bei dem ersten Ziel sei eine Einbeziehung der damaligen Beschäftigungsförderung vorgesehen gewesen und kurzfristiger Art. Die Umsetzung von Kompensationsmassnahmen auf mittel- und langfristiger Ebene ist als kontinuierliche weitere Zielsetzung der UNB anzusehen, da auch fortlaufend/künftig Eingriffe verursacht werden, die der Kompensation bedürfen (Dauerziele). Herr Menzel ergänzt, wenn die Beschäftigungsförderung nicht mehr eingebunden ist, entfalle die Umsetzung der Maßnahmen aus Gründen mangelnder Personalkapazitäten.
S. 135; 5540000 Naturschutz und Landschaftspflege; Zielerreichung; 1. Absatz Herr Weitemeier antwortet auf Frage von Frau Reuter, Nisthilfen für Fledermäuse wurden an Bäumen angebracht in den Projektgebieten Kerstlingeröder Feld, am Kehr und im Bratental. Es handele sich um ein bedeutsames Projekt, da über das Monitoring Kenntnisse über das kaum bekannte Brutverhalten gewonnen werden soll. Finanziert wird dieses Projekt aus Spenden im Rahmen des Brockenaufstieges.
S. 137; 5610110 Gewässer- und Bodenschutz/Altlasten; Ziele/Zielerreichung; 3. Absatz Herr Maas erläutert auf Rückfrage von Frau Bank, die bestehenden abflusslosen Sammelgruben in Wasserschutzgebieten seien nicht stark frequentiert und werden nicht in regelmäßigen Abständen geleert. Frau Bank äußert, die Zielformulierung sollte dann umformuliert werden, damit eine Zielerreichung erfolgen kann: Prüfung innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten. Herr Dienberg kündigt an, der Aspekt werde bei den anstehenden Haushaltsberatungen eingebracht. Herr Menzel ergänzt, es handele sich vorrangig um ein technisches Problem, da erst nach vollständiger Auslastung eine Leerung erfolge. Erst bei einer geleerten Sammelgrube kann eine Prüfung stattfinden. Frau Göbel und Frau Reuter schlagen eine neue Formulierung des Ziels vor: Prüfung der abflusslosen Sammelgruben vordringlich in Wasserschutzgebieten, wenn diese ausgelastet sind.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Vorlage einstimmig.
Beschlussvorschlag: Der Controlling-Report für den Teilhaushalt 67 - Dezernat D - zum Stichtag 31.12.2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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