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Frau Göbel berichtet, die Verwaltungsvorlage wurde in ihrer Fraktion erneut beraten. In der vorangegangenen Sitzung des Betriebsausschusses „Umweltdienste“ wurde von ihrer Fraktion ein Antrag eingebracht, welcher auf eine Prüfung abzielt, mittels der Abwassersatzung einen finanziellen Anreiz zu schaffen, welches eine Begrünung von Dachflächen und Einrichtung von Dachgärten begünstigt. Dem eingebrachten Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Frau Walbrun informiert, ein Beispiel für die Ablehnung einer Fassadenbegrünung stelle der Neubau eines REWE-Marktes „Am Steinsgraben“, Bebauungsplan Göttingen Nr. 33 „Ebertal-Himmelsbreite“ dar. Sie habe ihr Bedauern in der Bauausschusssitzung zum Ausdruck gebracht, dass einer Fassadenbegrünung nicht nachgekommen sei. Der Bauherr habe eine hochwertigere Fassadengestaltung gewünscht. Herr Dr. Scherer sieht in einer Fassadenbegrünung nur Vorteile, da diese auch optisch ansprechend sei und keine Folgekosten nach sich ziehe.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Vorlage einstimmig.
Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Einer Beschlussfassung im Rat bedarf es nicht.
„Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen sollten nur in Einzelfällen vorgeschrieben werden (z.B. Vorhabenbezogene B-Pläne, in bioklimatischen Belastungsbereichen, Wettbewerbe, städtebaul. Verträge). Darüber hinaus soll über eine Öffentlichkeitsarbeit auf freiwilliger Basis z.B. durch Beratung möglichen Investoren/Bauherren ein Anstoß zur Dach-/Fassadenbegrünung gegeben werden.“ |
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