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Der Ausschuss fasst einstimmig die Beschlussempfehlung für den Rat.
Beschlussempfehlung:
Der Annahme und Vermittlung der Zuwendungen (siehe Anlage) wird gemäß § 111 Abs. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 25 a Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) zugestimmt.
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