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Herr Suermann teilt mit:
Herr Fuchs berichtet über den Sachstand der Verhandlungen zum Finanzausgleich zwischen Landkreis und Stadt Göttingen. Am 25.03. sei vom Innenministerium ein neuer Gesetzesentwurf zum § 169 NKomVG vorgestellt worden. Der Entwurf berücksichtige den Ausgleich für die von der Stadt wahrgenommenen Kreisaufgaben auf verschiedene Art und Weise. Er differenziere zwischen den gesetzlich übertragenen Aufgaben für z. B. Schulen Sek. I/II, ÖPNV, Kreisstraßen etc. und den freiwillig übernommenen oder durch Heranziehung übertragenen Aufgaben, wie SGB II, SGB XII und SGB VII (KJHG). Die Aufgabenbereiche würden entsprechend ihrem Status hinsichtlich der Entlastung unterschiedlich behandelt. Gesetzlich übertragene Aufgaben würden durch direkten Abzug bei der Kreisumlage (geringerer Hebesatz) entlastet. Durch Heranziehung übertragene Aufgaben (SGB II, SGB XII) würden entweder bilateral durch Vereinbarung oder gesetzlich entlastet. Auf den nicht durch Bundes- und Landeserstattungen entfallenden Zuschussbedarf würden Interessenquoten aufgesetzt. Freiwillig wahrgenommene Aufgaben (KJHG) würden aufgrund gesetzlicher Regelung entlastet. Es erfolge eine Kostenerstattung für alle Aufgabenbereiche mit Ausnahmen der Kinderbetreuung (Kitas). Auch für den Bereich KJHG erfolge die Berücksichtigung einer Interessenquote. Aufgrund des Zuständigkeitsstatus der Stadt Göttingen als Schulträger für weiterführende Schulen solle abweichend von den schulgesetzlichen Regelungen die Erhebung von Gastschulbeiträgen wechselseitig zugelassen werden. Das Ministerium habe zeitgleich ein Berechnungsmodell zur Verfügung gestellt. Die Stadt habe zum Aufgabenbereich KJHG einen alternativen Vorschlag unterbreitet. Angestrebt werde die gesetzlich übertragene Zuständigkeit durch Ergänzung des Ausführungsgesetzes zum KJHG. Die finanzielle Entlastung würde damit ebenfalls über einen Abzug von der Kreisumlage erfolgen. Aktuell würde die Datenermittlung auf Ebene der Finanzverwaltungen von Landkreis und Stadt erörtert. Hier gebe es noch zahlreiche Fragen zu den Kalkulationsgrundlagen. Herr Suermann verweist auf die Beratungen im Verwaltungsausschuss und ergänzt, dass in den nächsten zwei Wochen erneut ein Gespräch des MI mit den Hauptverwaltungsbeamten stattfinden solle, da auch die nahende Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode zu berücksichtigen sei.
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