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20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr
TOP: Ö 3
Gremium: A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:27 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ehemaliges Kreiswehrersatzamt
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Suermann teilt mit:

 

  • Der Brandschutzbedarfsplan sei noch nicht abschließend erstellt und werde voraussichtlich in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt. Frau Eiselt betont die Bedeutung dieser kommunalen Aufgabe und bittet um rechtzeitige Vorlage für politische Beratungen.

 

  • Die Göttinger Tafel habe sich für die Gewährung des Zuschusses in Höhe von 10.000 € durch die Göttinger milde Stiftung bedankt und zur Eröffnung der neuen Räume am 21.05.2014 eingeladen.

 

  • Mit der weiteren Schulung für Aufsichtsratsmitglieder am 29.03 seien nunmehr die elementaren Grundkenntnisse abgedeckt. Weitere Schulungen sollten je nach Bedarf gesellschaftsspezifisch erfolgen. Frau Eiselt bedauert, dass sie krankheitsbedingt an der Schulung am 29.03. nicht teilnehmen konnte.

 

  • Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst führe für 2014 zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes von 1,7 Mio.. Eingeplant gewesen seien 1,2 Mio. € r eine zweiprozentige Tarifsteigerung. Für 2015 ergebe sich eine Mehrbelastung von 3,2 Mio. € gegenüber einer Planung von 2,4 Mio. €. Im Saldo ergebe sich für beide Jahre eine Mehrbelastung von 1,3 Mio. €. Der Gesamtwert des Tarifabschlusses für beide Jahre habe ein Volumen von 4,9 Mio. €.  

 

  • Der Finanzausschuss des Deutschen Städtetages tage am 08/09.05.2014 hier in Göttingen.

 

  • Die Änderung des Vergaberechtes durch das Land bezüglich der Überwachung von Mindestlöhnen etc. verursache einen zusätzlichen Personalbedarf von ca. 1,5 Stellen. Dies entspreche zusätzlichen Personalkosten von 60-70 Tsd. €hrlich. Das Land sehe hier bisher das Konnexitätsprinzip nicht als gegeben an.

 

  • Der Beteiligungsbericht sei am 14.03. in die Fraktionen gegeben worden. Aufgeworfene Fragen können jederzeit an die Verwaltung gerichtet werden.

 

Herr Fuchs berichtet über den Sachstand der Verhandlungen zum Finanzausgleich zwischen Landkreis und Stadt Göttingen. Am 25.03. sei vom Innenministerium ein neuer Gesetzesentwurf zum § 169 NKomVG vorgestellt worden. Der Entwurf berücksichtige den Ausgleich für die von der Stadt wahrgenommenen Kreisaufgaben auf verschiedene Art und Weise. Er differenziere zwischen den gesetzlich übertragenen Aufgaben für z. B. Schulen Sek. I/II, ÖPNV, Kreisstraßen etc. und den freiwillig übernommenen oder durch Heranziehung übertragenen Aufgaben, wie SGB II, SGB XII und SGB VII (KJHG). Die Aufgabenbereiche würden entsprechend ihrem Status hinsichtlich der Entlastung unterschiedlich behandelt. Gesetzlich übertragene Aufgaben würden durch direkten Abzug bei der Kreisumlage (geringerer Hebesatz) entlastet. Durch Heranziehung übertragene Aufgaben (SGB II, SGB XII) würden entweder bilateral durch Vereinbarung oder gesetzlich entlastet. Auf den nicht durch Bundes- und Landeserstattungen entfallenden Zuschussbedarf würden Interessenquoten aufgesetzt. Freiwillig wahrgenommene Aufgaben (KJHG) würden aufgrund gesetzlicher Regelung entlastet. Es erfolge eine Kostenerstattung für alle Aufgabenbereiche mit Ausnahmen der Kinderbetreuung (Kitas). Auch r den Bereich KJHG erfolge die Berücksichtigung einer Interessenquote. Aufgrund des Zuständigkeitsstatus der Stadt Göttingen als Schulträger für weiterführende Schulen solle abweichend von den schulgesetzlichen Regelungen die Erhebung von Gastschulbeiträgen wechselseitig zugelassen werden. Das Ministerium habe zeitgleich ein Berechnungsmodell zur Verfügung gestellt. Die Stadt habe zum Aufgabenbereich KJHG einen alternativen Vorschlag unterbreitet. Angestrebt werde die gesetzlich übertragene Zuständigkeit durch Ergänzung des Ausführungsgesetzes zum KJHG. Die finanzielle Entlastung würde damit ebenfalls über einen Abzug von der Kreisumlage erfolgen. Aktuell würde die Datenermittlung auf Ebene der Finanzverwaltungen von Landkreis und Stadt erörtert. Hier gebe es noch zahlreiche Fragen zu den Kalkulationsgrundlagen. Herr Suermann verweist auf die Beratungen im Verwaltungsausschuss und ergänzt, dass in den nächsten zwei Wochen erneut ein Gespräch des MI mit den Hauptverwaltungsbeamten stattfinden solle, da auch die nahende Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode zu berücksichtigen sei.

 

 
 

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