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Herr Dienberg erläutert, dass der Auslegungsbeschluss bereits im Juni 2013 im Ausschuss diskutiert worden sei; inhaltlich könne er daher weitestgehend auf die seinerzeitige Beratung Bezug nehmen. Die einzige Erweiterungsmöglichkeit für die östlich der Autobahn ansässigen Gewerbebetriebe bestehe in einer Ausdehnung in Richtung Autobahn. Hierfür sei jedoch eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Im Vorgriff hierzu solle die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben werden; eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Bebauungsplanes solle demnächst folgen.
Auf Nachfrage von Frau Binkenstein teilt Herr Dienberg mit, dass der Ortsrat Elliehausen/ Esebeck der Vorlage mittlerweile einstimmig zugestimmt habe; der Ortsrat Grone habe der Vorlage zwar ebenfalls grundsätzlich zugestimmt, jedoch darum gebeten, die Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Ortschaft Grone durchzuführen. Ferner sollten auch Fragen der Regenrückhaltung geklärt werden. Er gebe hierzu allerdings zu bedenken, dass derlei Fragen auf Ebene des Bebauungsplanes geklärt werden müssten und nicht Gegenstand des hier in Rede stehenden Flächennutzungsplanverfahrens seien.
Herr Arnold verweist darauf, dass die Hochspannungsleitung in diesem Bereich bis dato noch nicht zurückgebaut sei; insofern sei die Nutzbarkeit des Areals eingeschränkt. Gleichwohl halte er die Vorlage der Verwaltung für sinnvoll, da für die hier ansässigen Betriebe keine andere Erweiterungsmöglichkeit als in Richtung Autobahn bestehe. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Rat möge beschließen:
Der Geltungsbereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen umfasst ein knapp 12 ha großes Gebiet. Die Grenzen der Flächennutzungsplanänderung werden gebildet durch
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5000. |
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