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Herr Dienberg verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage und erläutert diese.
Herr Arnold bringt hierzu namens seiner Gruppe einen Änderungsantrag ein; Dach- und Fassadenbegrünungen sollten demnach nur „in begründeten Ausnahmefällen“ (statt „in Einzelfällen“) gefordert werden. Bislang gebe es ohnehin nur wenige Beispiele für derartige Maßnahmen. Er verweise hierzu auf die Dachbegrünung des Kauflandareals in der Kurze-Geismar-Straße sowie die Fassadenbegrünung in der Johannisstraße. Für derartige Ausnahmefälle seien Festsetzungen im Bebauungsplan sicherlich sinnvoll; die Formulierung des Verwaltungsvorschlages gehe jedoch ggfs. noch darüber hinaus. Er halte die von ihm vorgeschlagene Einschränkung daher für notwendig; sie stelle zugleich eine praktikable Lösung dar. (Anmerkung des Protokollanten: Der Ergänzungsantrag ist im System allris zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.)
Herr Roth spricht sich gegen diesen Ergänzungsantrag aus. Auch die Verwaltungsvorlage stelle vorrangig auf Beratung und Freiwilligkeit ab, so dass er keine Notwendigkeit für eine derart differenzierte Formulierung sehe.
Herr Dr. Pfahl verweist darauf, dass im Bereich der verbindlichen Bauleitplanung ohnehin berücksichtigt werden müsse, dass eine Dachbegrünung nur aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden könne. Insoweit sei bereits durch die geltende Rechtslage sichergestellt, dass die Verwaltung keine überbordenden Forderungen erhebe. Der Änderungsantrag sei daher seines Erachtens verzichtbar. Auch Herr Nier teilt diese Ansicht; im Ergebnis unterstütze er daher die Verwaltungsvorlage.
Herr Arnold entgegnet, dass die gegen den Ergänzungsantrag vorgebrachten Argumente weitestgehend auf die Begründung der Verwaltungsvorlage abstellten; die Begründung sei jedoch nicht Bestandteil des zu fassenden Beschlusses. Frau Oldenburg plädiert vor diesem Hintergrund dafür, einen möglichst präzisen Beschlusstext zu formulieren.
Sodann wird nach kurzer weiterer Diskussion der Ergänzungsantrag der CDU/FDP-Gruppe mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Sodann beschließt der Ausschuss bei 3 Enthaltungen und 6 Ja-Stimmen einmütig:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Einer Beschlussfassung im Rat bedarf es nicht.
„Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen sollten nur in Einzelfällen vorgeschrieben werden (z.B. Vorhabenbezogene B-Pläne, in bioklimatischen Belastungsbereichen, Wettbewerbe, städtebaul. Verträge). Darüber hinaus soll über eine Öffentlichkeitsarbeit auf freiwilliger Basis z.B. durch Beratung möglichen Investoren/Bauherren ein Anstoß zur Dach-/Fassadenbegrünung gegeben werden.“ |
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