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19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr
TOP: Ö 10
Gremium: A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:36 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Potis GmbH & Co. KG, August-Spindler-Str. 4, 37079 Göttingen
Ort:
FB20/0979/14 Entwicklung des Science Park Göttingen; Übernahme einer Bürgschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Herr Höfer begrüßt zu den beiden folgenden Punkten der Tagesordnung Frau Haufe, Geschäftsführerin der GWG. Herr Osterhorn erläutert die Vorlage. Er schildert die Absicht der Evotec AG, ihren Forschungsstandort in Göttingen zu erweitern, und die gemeinsam mit der GWG gefundene Lösung für die Umsetzung dieser für den Science Park Göttingen   bedeutenden Entwicklungsmaßnahme. Dazu verweist er auf die in der Vorlage ausführlich dargestellten positiven Effekte dieses Projektes. Die Finanzierung und Erstellung des Erweiterungsbaus durch die GWG sei ein Wirtschaftsförderungsprojekt im Rahmen des Betrauungsaktes der Stadt Göttingen. Die Gestellung der Bürgschaft für die Finanzierunghre zu deutlich geringeren Finanzierungskosten und sei mit dem Innenministerium im Hinblick auf eine mögliche Genehmigung vorbesprochen. Die notwendige kommunalrechtliche Genehmigung der Bürgschaft sei mit Blick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt und die aktuelle Haushaltssituation glich. Zusätzlich sei aber auch das EU-Beihilferecht zu beachten. Die Bürgschaft stelle eine Beihilfe nach dem EU-Recht dar und sei damit nach bisheriger Prüfung der Wertgrenzen gemäß Deminimis-Verordnung auch notifizierungspflichtig. Die abschließende Stellungnahme des beratenden Steuerbüros stehe noch aus. Die kommunalrechtliche Genehmigung sei davon aber unabhängig. Frau Haufe betont die Bedeutung dieser wichtigen strukturpolitischen Maßnahme für die Stadt Göttingen. Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolge im Auftragsverhältnis der Stadt Göttingen gemäß dem Betrauungsakt zur Wirtschaftsförderung. Die Besicherung der Finanzierung durch eine Bürgschaft der Stadt sei ein üblicher Vorgang, um wirtschaftliche Zinskonditionen zu erhalten. Eine durchaus mögliche eigene Besicherung über Grundschulden würde erheblich höhere Kreditkosten nach sich ziehen. Die Erhebung marktüblicher Provisionen mache eine Notifizierung eventuell unnötig. Der Aufbau eines Science-Parks sei ein wichtiges Thema der Wirtschaftsförderung in vielen Städten. Frau Eiselt verweist auf die bisherigen Beratungen zu diesem Themenkomplex und begrüßt die Fortschritte. Sie stellt heraus, dass Wirtschaftsförderung aber auch andere Maßnahmen umfasse. Frau Behbehani sieht die Konkurrenzsituation zu anderen Forschungsstandorten und begrüßt diese Maßnahme als Standortsicherung. Die bürgschaftsbedingte Zinsersparnis mindere auch das Risiko für den Haushalt der Stadt Göttingen. Herr Humke bewertet die Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung grundsätzlich positiv, kritisiert aber die Kommunalisierung des Risikos privater Unternehmungen im Wege einer Ausfallbürgschaft und das schon dargestellte intransparente Finanzgebaren der GWG. Aufgrund dessen werde er sich der Stimme enthalten. Herr Höfer sieht die Vorlage zum Verfahren dagegen als ein Muster an Transparenz an, der Sachverhalt sei deutlich und ausführlich dargestellt. Die Voraussetzungen des § 121 NKomVG seien eindeutig gegeben und die Wirtschaftsförderungsprojekte im Interesse der Stadtttingen. Herr Suermann bestätigt Herrn Höfer und bittet den Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt des Gesamtkonzernes der Stadt Göttingen zu sehen. Die Gestellung von Bürgschaften bei einhundertprozentigen Tochtergesellschaften sei ein traditionelles Verfahrensmodell. Den Zinsvorteil nicht zu nutzen wäre aus wirtschaftlicher Sichthrlässig. Auch das Ministerium habe keine Bedenken geäert. Frau Oldenburglt diese Variante der Wirtschaftsrderung r zumindest wettbewerbsrechtlich fraglich und gibt auch das sich gegebenenfalls anschließende zeitlich aufwändige Notifizierungsverfahren nach EU-Recht zu bedenken. Wirtschaftsförderung beinhalte nach ihrem Verständnis eigentlich die Schaffung positiver und geeigneter Rahmenbedingungen. Frau Behbehani stellt fest, dass das Verfahren schon im Aufsichtsrat ausführlich geprüft worden sei. Die Projekt-Finanzierung erfolge durch die GWG nicht durch die Stadt und sei durch langfristige Mietverträge abgesichert. Es handele sich um eine seriöse Investition und die Bürgschaft mindere sowohl das Kreditausfallrisiko der Finanzierungsgeber als auch das Gesamtrisiko der Stadt.   

 

Der Ausschuss fasst einstimmig bei einer Enthaltung die Beschlussempfehlung für den Rat.

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt übernimmt zur Finanzierung der Infrastrukturmaßnahme Evotec (Wirtschaftsförderungsprojekt Evotec - Bau bzw. Erweiterung des Science Park Göttingen) zu Gunsten der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH (GWG) eine anteilige Ausfallbürgschaft in Höhe von 4.930.000 EUR gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut zur Absicherung des auf den Bau des Projektes ausgerichteten Finanzierungsvolumens in Höhe von 4.930.000 EUR.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die abzuschließende Bürgschaftsurkunde zu unterzeichnen.

 

Die Umsetzung des vorstehenden Beschlusses steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Aufsichtsbehörde die erforderlichen Genehmigungen für die Bürgschaftserklärung erteilt.             

 

 

 
 

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