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34. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 17:57 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB66/0203/13 Anfragen des Ausschusses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nier zur neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung in der Nordstadt erläutert Herr Dienberg, dass die Universitätsmedizin Göttingen beabsichtige, das Angebot an Mitarbeiterstellplätzen auszuweiten und hierzu nördlich des jetzigen Parkplatzes eine provisorische Stellplatzfläche auszuweisen. Ggfs. müsse hierfür das Golf-Übungsgelände (sog. „Driving-Range“) verlegt werden. Die vereinzelten Bürgerbeschwerden zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung seien z.T. verständlich und im Übrigen bei derartigen Maßnahmen auch durchaus zu erwarten. Er wolle in diesem Zusammenhang jedoch auch deutlich machen, dass die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Interesse der betroffenen Anwohner dringend geboten gewesen sei. Herr Arnold ergänzt, dass immer wieder darauf verwiesen werde, dass die Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet seien, Mitarbeiterstellplätze vorzuhalten. Hierzu wolle er anmerken, dass es andererseits jedoch auch nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sei, dies zu tun. Er kritisiere in diesem Zusammenhang, dass die Darstellung in der örtlichen Presse den Eindruck vermittle, die Parkraumbewirtschaftung sei wg. finanzieller Überlegungen eingeführt worden. Er wolle hierzu neuerlich klarstellen, dass die Parkraumbewirtschaftung zuvörderst im Interesse der Anwohner eingeführt worden sei. Herr Koch kritisiert, dass Mitarbeiter des Luisenhofes derzeit Schwierigkeiten hätten, einen Stellplatz zu finden.

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Auf Nachfrage von Herrn Roth zur Möblierung des ausgebauten Teils der Weender Straße teilt Herr Dienberg mit, dass die Ausschreibung für die Bänke modifiziert worden sei; die Submission könne voraussichtlich im Februar erfolgen.

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Frau Morgenroth verweist darauf, dass die öffentlich ausgelegten Unterlagen zum „IWF-Bebauungsplan“ angeblich von der im Verwaltungsausschuss beschlossenen Version abwichen. Herr Henze erklärt, dass diese Frage in der heutigen Sitzung nicht abschließende geklärt werden könne; er bitte daher Frau Morgenroth die ihr bekannten Abweichungen schriftlich zusammenzufassen; anhand dieser Zusammenstellung müsse dann geprüft werden, ob hier tatsächlich Abweichungen vorlägen, die über redaktionelle Korrekturen hinausgingen.

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Auf Nachfrage von Herrn Henze erläutert Herr Dienberg, dass der Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan „Menzelberg“ in die Februar-Sitzung des Ortsrates Roringen eingebracht werde und anschließend im Bauausschuss behandelt werden könne.

 

 

Einwohnerinnen und Einwohner fragen Ausschuss und Verwaltung

 

Herr Dr. Welter-Schultes bemängelt angebliche Abweichungen zwischen den tatsächlich ausgelegten Unterlagen zum „IWF-Bebauungsplan“ und den im Verwaltungsausschuss beschlossenen Vorlagen. Nach seinem Verständnis seien ausschließlich redaktionelle Änderungen zulässig; jede darüber hinausgehende Änderung erfordere seines Erachtens eine neuerliche Auslegung. Herr Henze verweist auf seine diesbezügl. Ausführungen zur entsprechenden Anfrage von Frau Morgenroth. Bislang handele es sich hier um eine Behauptung, die zunächst bewiesen werden müsse.

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Herr Dr. Welter-Schultes bittet um Auskunft, warum in Göttingen ausschließlich die „großen“ Fahrradampeln Verwendung fänden und nicht die „kleinen“ Ampeln auf Augenhöhe. Herr Dienberg sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu (Anmerkung des Protokollanten: Die kleinen Anzeigen haben sich als vergleichsweise aufwendig in der Unterhaltung herausgestellt, da hier Bauteile erforderlich sind, die von den „Regel-LSA“ abweichen. Dies bedingt auch eine entsprechende Lagerhaltung. Zu den Unterhaltungskosten tragen auch Vandalismusschäden bei (z.B. Zukleben, Scheiben zerstören). Hinzu kommt, dass nach Einschätzung der Verwaltung das Signalbild der „großen“ Anzeigen leichter erkannt wird.)

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Herr Dr. Welter-Schultes bittet um Auskunft, warum die Geschwindigkeitssignale im Bereich der Kasseler Landstraße und des Kreuzbergringes nur noch z.T. in Betrieb seien. (Anmerkung des Protokollanten: Die Geschwindigkeitsanzeigen für die Lichtsignalanlagen sind weitestgehend außer Betrieb genommen und abmontiert, da aufgrund der realisierten resp. vorgesehenen ÖPNV-Beeinflussung eine sinnvolle Anzeige nicht mehr möglich ist. Eine Anzeige setzt eine feste Grünzeit voraus; dies ist aufgrund der Eingriffsmöglichkeiten der Busse jedoch nicht mehr der Fall.)

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