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34. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 17:57 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB67/0162/13 "Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkws auf Autobahnzubringer am Holtenser Berg" (Antrag der CDU/FDP-Gruppe zur Ratssitzung am 13.09.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt Beteiligt:32-Fachbereich Ordnung
    61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung
   66-FB Tiefbau und Bauverwaltung
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Arnold bringt den seinerzeitigen Antrag neuerlich ein und erläutert diesen. Seines Erachtens sei aufgrund des autobahnähnlichen Ausbaustandards vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst, dass es sich bei dem fraglichen Straßenstück um eine Bundestraße handele und insofern für Lkw eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gelte. Daher werde hier v.a. mit Lkw deutlich zu schnell gefahren. Für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen bestehe, sei nach der derzeitigen Rechtslage ausschließlich eine Lärmberechnung und keine Lärmmessung maßgeblich. Diese Berechnung fuße jedoch auf vorb. Geschwindigkeitsbegrenzung, an die sich allerdings wie dargelegt kaum jemand halte. Vor diesem Hintergrund komme im Interesse der Anwohner einer Beachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung eine hohe Bedeutung zu. Daher schlage er vor, in diesem speziellen Fall - trotz der ohnehin gesetzlich bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung eine entsprechende Höchstgeschwindigkeit für Lkw auszuschildern. Sofern eine derartige Beschilderung umgesetzt werde, müsse die Angelegenheit auch nicht neuerlich im Rat behandelt werden.

 

Frau Friedrich-Braun erklärt, dass bislang noch keine verlässlichen Daten über die in diesem Bereich tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten vorlägen. Die Stadt sei hier zwar nicht Straßenbaulastträger, könne jedoch Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Sie bitte jedoch um Verständnis dafür, dass die begrenzten personellen und sachlichen Ressourcen v.a. an Unfallschwerpunkten zum Einsatz kommen müssten; ein solcher liege hier jedoch nicht vor. Die begehrte Beschilderung wäre i.Ü. ein Hinweis auf eine ohnehin bestehende Rechtslage und insofern eigentlich obsolet.

 

Herr Henzeumt ein, dass ein schlichter Hinweis auf die Rechtslage insbesondere auch im Hinblick auf die angestrebte Eindämmung des „Schilderwaldes“ in der Regel nicht in Betracht komme. Er bitte allerdings auch zu berücksichtigen, dass hier ein atypischer Fall vorliege. Es handele sich um eine ehemalige Autobahn und der daraus resultierende Ausbaustandard führe dazu, dass sich der ganz überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer nicht darüber im Klaren sei, dass hier die Geschwindig­keits­begrenzungen einer Bundesstraße gälten. Vor diesem Hintergrund halte er an dieser speziellen Stelle eine entsprechende Beschilderung für sehr sinnvoll. Dies müsse nicht bedeuten, dass auch zugleich engmaschige Geschwindig­keits­kontrollen durchgeführt und Bußgelder erhoben werden müssten. Er sei davon überzeugt, dass schon alleine eine entsprechende Beschilderung zu einer nachhaltigen Veränderung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer führen werde.

 

Herr Roth hingegen bezweifelt, dass eine schlichte Beschilderung ausreiche; seines Erachtens müsse auch eine Kontrolle erfolgen. Frau Oldenburg tritt dieser Einschätzung entgegen; sie plädiere dafür, vorrangig Information zu betreiben. Im Ergebnis unterstütze sie aber den Vorschlag einer ergänzenden Beschilderung. Auch Herr Nierlt eine derartige Beschilderung für sinnvoll.

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Sodann unterbricht Herr Henze die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62 NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Herr Peschel kritisiert, dass die Lärmkartierung auf der Grundlage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt sei, dass diese zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch häufig überschritten werde. Der Wunsch der Anwohner nach Geschwindig­keits­messungen sei jedoch bislang stets abgelehnt worden. Nach seiner Kenntnis sei die tatchliche Lärmbelastung deutlich höher, als in der Lärmkartierung ausgewiesen. Er gehe davon aus, dass die Lärmbelastung in den Bereichen unmittelbar an der Bundesstraße an die gesetzlichen Grenzwerte heranreiche oder diese gar übersteige. Zudem befürchte er, dass die Lärmbelastung durch die Nordanbindung des GVZ und die optimierte Straßenanbindung des Lutterangers eher noch zunehmen werde.

 

Im Ergebnis spreche auch er sich für die von Herrn Arnold vorgeschlagene Beschilderung aus.

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Herr Henze regt an, den Beschlussvorschlag im Hinblick auf die vorgeschlagene Beschilderung anzupassen; dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung. Auf Nachfrage von Herrn Arnold erläutert Herr Dienberg, dass die Angelegenheit nur dann neuerlich im Ausschuss behandelt werden müsste, wenn die begehrte Beschilderung nicht umgesetzt werden könnte.

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem sog. Autobahnzubringer (ehem. A 388 nunmehr Bestandteil der B 27) eine Beschilderung zu installieren - resp. für eine entsprechende Beschilderung Sorge zu tragen -, die eine chstgeschwindigkeit von 60 km/h für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen ausweist.

 
 

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