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Für die Verwaltung teilt Herr Dienberg Folgendes mit:
? Nach eingehender Prüfung der technischen Möglichkeiten und Abwägung der Vor- und Nachteile schlage die Verwaltung vor, das Obergeschoss des Alten Rathauses mit einem Plattform-Senkrechtlift aus dem jetzigen Stuhllager in den nördlichen Ausstellungsraum barrierefrei zu erschließen. Hierzu werde die Verwaltung in der kommenden Sitzung des Bauausschusses am 06.02.14 eine Vorlage einbringen – die fragliche Vorlage (DS FB41/0268/13 "Verlegung der Ausstellungen im Alten Rathaus- Prüfauftrag des VA vom 28.01.2013“) werde zunächst in der heute parallel stattfindenden Sitzung des Kulturausschusses beraten und stehe im Internet bereits zur Verfügung. ? Von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 154 ff BauGB im Sanierungsgebiet Alt-Grone solle Abstand genommen werden, da der rechnerische Sanierungsvorteil sehr gering ausfalle und die Erhebung daher in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stehe.
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