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Frau Witt bringt ihren Antrag ein und begründet diesen.
Stadtrat Lieske bietet an, dass die Verwaltung die Forderungen an das Land formuliere. Eine Überweisung in den Rat sei aus seiner Sicht dann nicht erforderlich.
Beigeordneter Nier weist auf die ähnlich gelagerte Thematik bei dem Projekt „phoenix“ hin. Die Finanzierungszusagen vom Land seien meist nicht dauerhaft Es gehe jedoch darum, Sicherheit zu schaffen. Dazu müsse auch die Stadt ihren Teil beitragen.
Bürgermeisterin Behbehani fordert, dass auch der Bund in die Pflicht genommen werde. So bringe beispielsweise der Bund Flüchtlinge bei den Kommunen unter. Die Frauen und Kinder seien oftmals traumatisiert. Die erforderliche Hilfe für diese Menschen könne von den Kommunen jedoch nicht alleine gestemmt werden.
Frau Kolshorn stellt fest, dass sich grundsätzlich alle Fraktionen für die Institutionen einsetzten. Jedoch treffe das Entschuldungshilfeprogramm die Institutionen hart. Sie kann die Forderung an den Bund nachvollziehen. Sowohl das Land als auch der Bund erstellten oftmals Aktionspläne, jedoch sei die Umsetzung für die Kommunen schwer. Eine Studie belege, dass Förderung durch den Bund möglich sei.
Beigeordnete Güntzler stellt fest, dass die Formulierung im Antrag zu unkonkret sei. Er schlägt vor, die Forderung an Land und Bund zu konkretisieren und dann erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss ist hiermit einverstanden. Frau Witt sagt eine neue Formulierung zu. Der vorliegende Antrag ist damit erledigt.
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