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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Gerhardy Herrn Dr. Kurzer, Geschäftsführer des Stadtradio Göttingen. Herr Beck erläutert nachfolgend die Vorlage der Verwaltung und verweist insbesondere darauf, dass der Zuwendungsvertrag zwar keine Dynamisierung des Zuschussbetrages mehr enthalte, allerdings ein höherer Basiswert zugrunde liege.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Schleuß führt er weiterhin aus, dass die im alten Vertrag vereinbarte Dynamisierung zu eher geringen Zuschusssteigerungen geführt habe und deren Ausfall durch Erhöhung des Basisbetrages zumindest in Teilen kompensiert werde. Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Der Verlängerung bzw. dem Abschluss des anliegenden Zuschussvertrages und einer Zielvereinbarung mit dem Verein für Medienkultur Südniedersachsen über die Förderung des StadtRadio Göttingen wird auf Basis des Haushaltsansatzes 2014 und ohne Dynamisierung des Zuschusses nach Verbraucherpreisindex für den Zeitraum der Zulassung für den Regelbetrieb als Bürgerrundfunk auf der Frequenz UKW 107,1 ab dem 01.04.2014 bis zum 31.03.2017 (mit Verlängerungsoption bis zum 31.03.2021) zugestimmt. |
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