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Herr Schmidt erläutert anfangs, dass dieser Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen worden sei, nachdem man ihn in der letzten Sitzung vertagt habe.
Frau Schaar antwortet auf Fragen aus dem Ausschuss. In der Tat werde der FB Jugend gemäß der gegenwärtigen Prognose zum 31.12.2013 circa 1,3 Millionen Euro Minderausgaben haben, die sich in erster Linie aus den Teilhaushalten „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ und „Kitas freie Träger“ ergäben. Wie aus dem Investitionsplan ersichtlich, würden nicht alle Mittel ausgegeben. Dies ergebe sich aus nicht verbrauchten RIK-Mitteln zum Krippenausbau. Diesen Minderausgaben stünden aber entsprechende Mindereinnahmen gegenüber, da die Verwaltung diese Mittel lediglich weiterleite.
Frau Schaar und Herr Berg antworten auf Anfrage zu Seite 65, dass sich die Mehreinnahmen bei der Sonstigen Jugendarbeit aus einer Ausdehnung der Angebote am Herberhäuser Stieg ergeben würden. Dies führe zwar zu höheren Personalkosten, die allerdings nicht einzeln in diesem Teilbudget aufgeführt seien.
Herr Schmidt entgegnet auf Anfrage, dass man das Ziel „Steigerung der Zahl der Inhaber/innen einer Jugendleitercard“ nicht erreichen werde, da man keine Möglichkeit sehe, dies zu beeinflussen Zudem stehe die Verwaltung auf dem Standpunkt, dass Ziele, deren Erfüllung man nicht beeinflussen könne, nicht in den Haushalt aufgenommen werden sollten.
Herr Dames verweist auf Seite 73 darauf, dass 150.000,- € aus dem Teilhaushalt „Kitas freie Träger“ für die Finanzierung der Projekte „2.Chance“ sowie „Kontur“ umgewidmet worden seien. Der Jugendhilfeausschuss hätte gemäß § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) über diese Mittelverwendung entscheiden müssen. Herr Schwanitz schließt sich dem an. Herr Schmidt äußert, dass die Verwaltung der Auffassung sei, dass diese Maßnahme in das Budgetrecht des Rates falle und keines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses bedürfe.
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