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Herr Schmidt erklärt, dass man dem „Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Göttingen“ eine Geschäftsordnung habe geben müssen, welche nun vorliege. Diese sehe die Einrichtung eines Beirats vor, welchem unter anderem ein/e Vertreter/in des Jugendhilfeausschusses der Stadt Göttingen angehören solle. Der Ausschuss müsse daher beizeiten jemanden benennen.
Frau Gerl-Plein stellt die Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung. Die Vorlage wird einstimmig genehmigt.
Beschluss:
Der Geschäftsordnung für das Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz in Stadt und Landkreis Göttingen wird zugestimmt. |
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