![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Welslau verweist auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage und erläutert diese. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes sei lediglich eine Anregung seitens des BUND eingegangen. Dieser habe im Wesentlichen eine intensivere Eingrünung und eine verstärkte Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes gefordert. Frau Welslau erläutert sodann den Abwägungsvorschlag hierzu. Der Ortsrat Grone habe i.Ü. der Vorlage in dessen letzter Sitzung zugestimmt.
Herr Roth verweist darauf, dass ihm auch eine Anregung des ADFC bekannt sei. Frau Welslau erklärt, dass diese Stellungnahme der Verwaltung erst seit 2 Tagen vorliege, diese mithin deutlich verfristet eingegangen sei. Gleichwohl habe die Verwaltung diese Anregung sorgfältig geprüft, deren Umsetzung jedoch letztendlich verworfen. U.a. habe der ADFC kritisiert, dass an der Kreuzung „An den Weiden“/ Siekweg kein Linksabbiegen möglich wäre. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen. Zwar sei die Verkehrsfläche so festgesetzt, dass dem Verkehrsteilnehmer ein Rechtsabbiegen suggeriert werde, dadurch sein ein Linksabbiegen jedoch nicht ausgeschlossen. Derartige Detailfragen müssten vielmehr im Rahmen der künftigen verkehrsbehördlichen Anordnung geklärt werden und entzögen sich insofern dem Instrument der Bauleitplanung. Dies treffe im Wesentlichen auch auf die übrigen Anregungen des ADFC zu. Auf Nachfrage von Herrn Nier erläutert Frau Welslau, dass durch die Dimensionierung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche das Linksabbiegen erschwert werde. Herr Henze ergänzt, dass ein Unterbinden der Linksabbiegeverkehre im Bereich „An den Weiden“/ Siekweg auf ausdrücklichen Wunsch des Ortsrates erfolgen würde. Er wolle in diesem Zusammenhand deutlich machen, dass der Ortsrat Grone die von der Verwaltung vorgestellten Planungen unterstütze.
Auf Nachfrage von Frau Walbrun erläutert Frau Welslau den Stellplatzbedarf und das daraus resultierende Maß der Versiegelung. Sodann beschließt der Ausschuss einmütig bei 1 Enthaltung: Der Rat möge beschließen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung „Südlich Sportplatz“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung „Südlich Sportplatz“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
3. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 3. Änderung entspricht im Wesentlichen der Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Göttingen - Grone Nr. 18, 2. Änderung. Im Westen werden geringe Anpassungen auf Grund des Bebauungsplanes Grone Nr. 38 „Knoten B 3/Otto-Brenner-Straße/Siekhöhenallee“ notwendig. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch den Rehbach im Norden, dem Siekweg im Osten der Kasseler Landstraße im Süden und der Otto-Brenner-Straße im Westen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |