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Frau Friedrich-Braun verweist auf die Vorlage und erläutert diese. Anlass für den Lärmaktionsplan ist die Richtlinie der Europäischen Union (2002/49/EG), die langfristig die Vermeidung von schädlichem Umgebungslärm verfolgt. Nachdem die Stadt Göttingen bereits 2012 die Lärmkartierung durchgeführt hat, folgt in einem zweiten Schritt der vorliegende Lärmaktionsplan, mit folgenden Inhalten: ? Analyse der Lärmsituation - Ableitung von Maßnahmenbereichen ? Vorhandene Maßnahmen und Planungen ? Strategien zur Verringerung der Lärmbelastung ? Lärmminderungskonzepte in den Maßnahmenbereichen ? Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Göttingen ? Ruhige Gebiete ? Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Sodann visualisiert sie die Belastungssituationen im Stadtgebiet und die daraus resultierenden Maßnahmenbereiche, die nach 1., 2. und 3. Priorität gegliedert sind. Vorrangig gilt es Maßnahmenbereiche der 1. Priorität abzuarbeiten, bevor die der 2. und 3. Priorität folgen können. In Nikolausberg gibt es lediglich einen Bereich in der Ulrideshuser Straße, der im bewohnten Bereich eine Belastung von >55 dB(A) < 60 dB(A) aufweist. Konkret beläuft sich die Belastung auf 6500 Kfz pro Tag (5,7% leichter LKW-Verkehr; 2,6% schwerer LKW-Verkehr). Aufgrund der zu ermittelnden Lärmkennziffer, die in Abhängigkeit zur Einwohnerdichte im betroffenen Gebiet ermittelt wird, ergibt sich ein Wert von >0 bis 10, so dass in der Ulrideshuser Straße kein Maßnahmenbereich gegeben ist. Frau Friedrich-Braun erläutert anhand der Vorlage die Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung, die u.a. durch folgende Maßnahmenkonzepte realisiert werden sollen, wobei in Kurzfristmaßnahmen und mittel- bis langfristige Maßnahmen unterschieden wird: ? Lärmminderung auf Innenstadtstraßen (z.B. Erneuerung der Busflotte; Sanierung Innenstadtstraßen) ? Geschwindigkeitskonzept (Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit)) ? Straßenräumliches Konzept ? Fahrbahnsanierungskonzept (Einsatz lärmamen Asphalts) ? Passiver Schallschutz Im Bereich Nikolausberg werden bis auf Weiteres keine Maßnahmen geprüft. Darüber hinaus werden i.R. des Lärmaktionsplanes Empfehlungen für sog. Erholungsflächen und Ruhige Gebiete ausgegeben. Ergänzend erläutert sie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans und visualisiert diese: ? Internetbefragung (65 Teilnehmer/innen) ? Email / postalisch (48 Stellungnahmen) ? Öffentliches Lärmforum am 9. April 2013 - Information und Beteiligung (etwa 50 Teilnehmer/innen) Abschließend erläutert sie, dass für den Lärmaktionsplan Schienenverkehr die aktuelle Lärmkartierung 2012 des zuständigen Eisenbahnbundesamtes noch nicht vorliege und diese insoweit nicht in den Lärmaktionsplan der Stadt Göttingen einbezogen wird. Gleichwohl kann anhand der vorhandenen Daten aus 2007 bereits ein Handlungsbedarf abgeleitet werden, so dass empfohlen wird, nach Vorlage der aktuellen Lärmkartierungsergebnisse, einen Lärmaktionsplan „Schiene“ zu erstellen.
Auf Nachfrage von Herrn Wegener zur Berechnung der Lärmkennziffer, erläutert Frau Friedrich-Braun, dass diese im Verhältnis der Verkehrsmenge (Lärmbelastung) zu den direkten Anwohnern berechnet wird. Dadurch komme man zu einer sehr geringen Belastung insbesondere in den Nachtstunden, so dass keine Maßnahmen zu planen sind.
Frau Margraf bemängelt, dass bei der Lärmbelastung z.B. der Roringer Berg und der Schienen Lärm nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wird.
Frau Güntzler äußert ihr Unverständnis, dass Deppoldshausen, entgegen der Definition, nicht als ruhiges Gebiet ausgewiesen ist.
Frau Friedrich-Braun erläutert, dass u.a. aufgrund der Windenergieplanungen dieser Bereich nicht als schützenswert ausgewiesen werden soll.
Herr Ortsbürgermeister Weide sähe hier andernfalls einen zu vermeidenden Konflikt zwischen der Windenergieplanung und der Ausweisung ruhiger Gebiete.
Herr Markschies unterstützt die Aussage von Frau Margraf, dass beim Lärmaktionsplan diverse Lärmquellen für Nikolausberg nicht berücksichtigt wurden. Er verweist u.a. auf den Verkehrslärm am Roringer Berg und den Hubschrauberlärm. Er bittet um Auskunft, ob diese Lärmquellen bei einer Evaluierung ab 2017 berücksichtigt werden.
Herr Ortsbürgermeister Weide unterstützt die Ausführungen und fordert, dass diese Dinge in der Fortschreibung ab 2017 Berücksichtigung finden.
Dies verneint Frau Friedrich-Braun, der Lärmaktionsplan enthalte alle Vorgaben der EU-Richtlinie. Der Fokus liege dabei auf dem Schienen und Gewerbeverkehr. Lärmüberlagerungen (z.B. Schiene und Verkehr) können nicht aufsummiert werden, da sie unterschiedlichen Berechnungen zugrunde liegen.
Sodann unterbricht der Ortsrat die Sitzung, um Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zur Fragenstellung zu geben.
Frau Petersen bittet um Auskunft, ob die Lärmbelastung in der Ulrideshuser Straße gemessen wurde.
Dies verneint Frau Friedrich-Braun, die Lärmbelastung wurde entsprechend der EU-Richtlinienvorgaben errechnet.
Auf Nachfrage von Herrn Jukovic, ob die unterschiedlichen Gefällstrecken bei der Berechnung berücksichtigt wurden, bejaht dies Frau Friedrich-Braun. Der Ortsrat beschließt mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen der Verwaltungsvorlage zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf Lärmaktionsplan Stadt Göttingen wird einschließlich der vorgeschlagenen Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren zugestimmt:
1. Das Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Göttingen soll zeitlich gestaffelt umgesetzt werden. Für die Kurzfristmaßnahmen - im Geltungszeitraum des LAP bis 2017 - sind hierfür zum einen bereits Haushaltsmittel vorgesehen, zum anderen werden Maßnahmen empfohlen, deren konkrete Prüfung und Umsetzung in den kommenden Jahren angestrebt werden soll (siehe Tabelle 5 : Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung nach Straßenzügen).
In Anlehnung an den Vorschlag des Gutachterbüros wird für 5 Straßen (Reinhäuser Landstr. zw. Walkemühlenweg bis Stettiner Straße, Stettiner Straße im Bereich Lotzestr. bis Reinhäuser Landstr., Königsallee im Bereich Asternweg bis Godehardstr., Iheringstr. zwischen Groner Landstr. bis Kommendebreite und Kreuzbergring zwischen Weender Landstr. und Humboldtallee) die Einführung von Tempo 30 nachts empfohlen. Begleitende Untersuchungen in Form von Geschwindigkeitskontrollen zur Überprüfung der Akzeptanz werden durchgeführt.
Integriertes Gesamtkonzept: Die mittel- und langfristigen Maßnahmen sollen weiterverfolgt werden, bedürfen aber planerischer Vertiefung in den entsprechenden Fachplanungen (z. B. VEP Klimaplan als Rahmenplan, Detailplanungen für Straßenumbau bzw. Neuorganisation der Verkehrsflächen, Städtebauliche Planungen). Darüber hinaus sind die Finanzierungsmöglichkeiten der Maßnahmen zu prüfen. (siehe Tabelle 6: Integriertes Gesamtkonzept Lärmaktionsplan Göttingen nach Straßenzügen - Maßnahmenempfehlungen).
2. Aufgrund von Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Vorschlag des Gutachterbüros soll der Schienenverkehrslärm weiter vertiefend bearbeitet werden. Sobald die aktuellen Lärmkartierungsergebnisse seitens des EBA vorliegen, sollen Lärm- und Betroffenheitsschwerpunkte herausgearbeitet werden. Auf dieser Basis können Maßnahmenbereiche mit vordringlichem Handlungsbedarf definiert und für diese Maßnahmen aufgezeigt werden. Diese ermittelten Daten liefern wichtige Argumentationshilfen im Gespräch mit der Bahn. Hierfür sind gegebenenfalls zusätzlich finanzielle Mittel erforderlich.
3. Den Empfehlungen für „Erholungsflächen und ruhige Gebiete“ wird auf der Grundlage der Karte 10 mit dem Ziel zugestimmt, diese Flächen gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
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