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29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Ohlow erläutert zunächst anhand einer Zeitachse den bisherigen Fortgang des Verfahrens sowie den aktuellen Sach- und Bearbeitungsstand (Anmerkung des Protokollanten: die im Vortrag verwendeten Folien sind im System allris zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.)

 

Zahlreiche der für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erforderlichen Fachgutachten seien bereits fertiggestellt oder wiesen doch zumindest einen fortgeschrittenen Bearbeitungsstand auf. So liege die Wohnbauland-Bedarfsanalyse bereits vor. Er verweise hierzu auf TOP 7 der heutigen Tagesordnung; der avisierte Bericht solle nunmehr in der Ausschuss-Sitzung am 24.10.13 erfolgen. Der „Klimaplan Stadtentwicklung, das Gewerbeflächen-Gutachten sowie die Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes seien weitestgehend fertiggestellt. Ferner werde derzeit der Vorentwurf zum Landschaftsplan erarbeitet. All diese Fachplanungen würden zunächst in ein Gesamtkonzept einfließen, welches ggfs. noch im laufenden Jahr vorgestellt werden könne. Hieran schließe sich eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit an. Die Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfes sei dann für Frühjahr/Sommer 2014 vorgesehen.

 

Hiervon getrennt zu betrachten sei das Verfahren des sog. „Teilflächennutzungsplanes Windenergie“. Das Beteiligungsverfahren zu dem vor einigen Monaten gefassten Aufstellungsbeschluss habe zwischenzeitlich abgeschlossen werden können. Die Ergebnisse dieses Verfahrens würden in einen Vorentwurf münden, der dann dem Ausschuss vorgelegt werde. Insgesamt seien 80 Stellungnahmen zu rd. 450 Aspekten eingegangen. Dabei seien unterschiedlichste Themen z.T. sehr differenziert benannt worden. Ein besonderer Schwerpunkt habe hinsichtlich des „Schutzgutes Mensch“ bestanden (Abstandsregelungen, Infraschall etc.); allerdings beträfen diese Stellungnahmen auch häufig Fragen, die auf der Ebene der Anlagengenehmigung und weniger auf der Ebene der Bauleitplanung geklärt werden könnten. Ein weiterer wichtiger Themenschwerpunkt aber die Fragen von Arten- und Naturschutz betroffen (Rotmilan, Landschaftsbild etc.). Auf der Grundlage dieser vielfältigen Stellungnahmen würden die sog. „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien nochmals überprüft und die Planung entsprechend verfeinert werden.

 

Herr Arnold verweist darauf, dass sich das Verfahren zum Teilflächennutzungsplan aufgrund der zahlreichen Proteste derart verzögert habe, dass es nunmehr fast zeitgleich zur Neuaufstellung des (Gesamt-)Flächennutzungsplanes ablaufe. Er bitte vor diesem Hintergrund um Prüfung, ob beide Verfahren nicht wieder zusammengeführt werden könnten. Herr Ohlow erläutert, dass die Frage der Windenergie erfahrungsgemäß sehr klagehängig sei; insofern biete es sich an, beide Verfahren zu trennen, um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nicht mit derartigen Streitverfahren zu belasten.

 

Frau Morgenroth verweist darauf, dass die planerischen Überlegungen zur Windenergie auch mit dem Landkreis und den Umlandgemeinden abgestimmt werden müssten. Herr Ohlow erklärt, dass dies grundsätzlich gewährleistet sei; im Bereich des Landkreises komme allerdings ein anderes Planungsinstrument zur Anwendung.

 

Herr Nier spricht sich dagegen aus, beide Verfahren getrennt zu führen. Herr Ohlow stellt in diesem Zusammenhang klar, dass das Instrument eines Teilflächennutzungsplanes ausschließlich für den Bereich der Windenergie zur Anwendung kommen solle.

 

Auf Nachfrage von Herrn Klatt erläutert Herr Ohlow, dass sichergestellt sei, dass die Aussagen des Teilflächennutzungsplanes mit dem (Gesamt-)Flächennutzungsplan kompatibel seien; hier komme z.B. eine nachrichtliche Übernahme in Betracht. Herr Arnold verweist darauf, dass das weitere Verfahren auch von einer sich ggfs. verändernden Erlasslage beeinflusst werden könne.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sachstand FNP (309 KB)      

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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