![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ortsbürgermeister Wattenberg begrüßt Frau Linkersdörfer vom Fachdienst Umwelt.
Frau Linkersdörfer berichtet zum Hintergrund des Lärmaktionsplanes, dass dieser das Ergebnis der Umsetzung einer EU-Richtlinie sei.
Im folgenden stellt sie die Inhalte des Lärmaktionsplanes dar, wobei sie herausstellt, dass es keine vorgeschriebenen Grenzwerte bezüglich der Lärmbelastung gibt. Es gäbe lediglich Richtwerte, an die sich die Stadt halten würde. Frau Linkersdörfer zeigt eine Karte, auf der die Bereiche markiert sind, an denen die Lärmbelastung gem. den Empfehlungen besonders hoch ist. Daraus wurden dann Maßnahmebereiche mit 3 unterschiedlichen Prioritäten entwickelt. Man befinde sich jetzt in der 1. Stufe, in der zunächst Maßnahmen zur Lärmminderung in den stark betroffenen Bereichen umgesetzt werden sollen. Dieser Maßnahmebereich mit der 1. Priorität umfasse 16 Bereiche mit einer Gesamtlänge von 8 km. Geismar insgesamt liege eher im Bereich der dritten Priorität.
Frau Linkersdörfer zeigt auf, welches die wesentlichen Stellschrauben zur Lärmminderung sind und zeigt beispielhaft, welche Maßnahmen welche Lärmreduzierung bewirken können.
Darauffolgend stellt sie das Maßnahmenprogramm des Lärmaktionsplans 2013 mit den kurzfristigen Maßnahmen, die entweder bereits laufen oder bis 2017 umgesetzt sein sollen, vor. Für Geismar seien dort nur wenige Maßnahmen geplant, so zum Beispiel die Einrichtung von Tempo 30 in der Nacht in der Reinhäuser Landstraße (Walkemühlenweg bis Stettiner Straße).
Frau Fischer würde gerne wissen, warum nicht in der gesamten Reinhäuser Landstraße bis zur Kiesseestraße die Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden kann.
Frau Linkersdörfer antwortet, dass der Bereich nicht in die Prioritäten 1-3 falle.
Herr Opitz würde gerne wissen ob diese Einschränkungen aus Kostengründen eingerichtet worden seien und ob der Ortsrat anregen könne, die Reinhäuser Landstraße komplett als Tempo 30 Zone auszuweisen.
Dieses wird von Frau Linkersdörfer bejaht. Weiter sei in Geismar nur der Bereich Geismar Landstraße / Hauptstraße betroffen.
Im Anschluss erklärt Frau Linkersdörfer, dass der Lärmaktionsplan alle 5 Jahre fortgeschrieben werden muss und verweist auf die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Abschließend merkt sie an, dass der Bahnlärm in Göttingen vorerst außen vor geblieben ist, da das Bundesbahnamt noch keine Daten / Kartierungen geliefert hat.
Frau Dr. Döring fragt nach dem weiteren Prozedere und würde gerne wissen, ob der Ortsrat jetzt gleich, wenn er den Entwurf zur Kenntnis nehme, auch Anmerkungen machen müsse..
Herr Klatt berichtet daraufhin aus dem Umweltausschuss. Dort sollte bereits über den Entwurf entschieden werden, obwohl nicht alle Ortsräte angehört wurden, dieses wurde verschoben. Er schlägt trotzdem vor, heute alles anzubringen, was es an Änderungsvorschlägen gäbe.
Herr Ungerer merkt an, dass es seiner Meinung nach noch andere Möglichkeiten gäbe, Lärm zu reduzieren. So frage er sich zum Beispiel, ob seitens der Stadt Laubbläser auf öffentlichen Flächen eingesetzt werden müssten.
Frau Linkersdörfer verweist darauf, dass es bezüglich des Einsatzes solcher Geräte eine entsprechende Verordnung gäbe.
Herr Ortsbürgermeister Wattenberg bedankt sich bei Frau Linkersdörfer für die Ausführungen.
Nach kurzer Besprechung einigt sich der Ortsrat darauf, den Bereich Reinhäuser Landstraße bis Kiesseestraße sowie die Von-Ossietzky-Straße durchgehend bis Zietenterrassen für eine Geschwindigkeitsabsenkung auf Tempo 30 vorzuschlagen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, auch die Geismar Landstraße sowie die Hauptstraße in die Nachabsenkung mit aufzunehmen.
Anschließend beschließt der Ortsrat einstimmig, folgende Maßnahmen zur Aufnahme in den Lärmaktionsplan vorzuschlagen:
1. Einführung Tempo 30 nachts in der Reinhäuser Landstraße nicht nur bis zur Stettiner Straße sondern bis zur Kiesseestraße durchgehend 2. Einführung Tempo 30 nachts auf der gesamten Von-Ossietzky-Straße bis Zietenterrassen 3. Einbeziehung der Geismar Landstraße sowie der Hauptstraße in die Nachtabsenkung
sowie
dem Entwurf Lärmaktionsplan Stadt Göttingen einschließlich der vorgeschlagenen Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren zuzustimmen:
1. Das Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Göttingen soll zeitlich gestaffelt umgesetzt werden.
Für die Kurzfristmaßnahmen - im Geltungszeitraum des LAP bis 2017 - sind hierfür zum einen bereits Haushaltsmittel vorgesehen, zum anderen werden Maßnahmen empfohlen, deren konkrete Prüfung und Umsetzung in den kommenden Jahren angestrebt werden soll (siehe Tabelle 5 : Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen der Lärmaktionsplanung nach Straßenzügen).
In Anlehnung an den Vorschlag des Gutachterbüros wird für 5 Straßen (Reinhäuser Landstr. zw. Walkemühlenweg bis Stettiner Straße, Stettiner Straße im Bereich Lotzestr. bis Reinhäuser Landstr., Königsallee im Bereich Asternweg bis Godehardstr., Iheringstr. zwischen Groner Landstr. bis Kommendebreite und Kreuzbergring zwischen Weender Landstr. und Humboldtallee) die Einführung von Tempo 30 nachts empfohlen. Begleitende Untersuchungen in Form von Geschwindigkeitskontrollen zur Überprüfung der Akzeptanz werden durchgeführt.
Integriertes Gesamtkonzept: Die mittel- und langfristigen Maßnahmen sollen weiterverfolgt werden, bedürfen aber planerischer Vertiefung in den entsprechenden Fachplanungen (z. B. VEP Klimaplan als Rahmenplan, Detailplanungen für Straßenumbau bzw. Neuorganisation der Verkehrsflächen, Städtebauliche Planungen). Darüber hinaus sind die Finanzierungsmöglichkeiten der Maßnahmen zu prüfen. (siehe Tabelle 6: Integriertes Gesamtkonzept Lärmaktionsplan Göttingen nach Straßenzügen - Maßnahmenempfehlungen).
2. Aufgrund von Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Vorschlag des Gutachterbüros soll der Schienenverkehrslärm weiter vertiefend bearbeitet werden. Sobald die aktuellen Lärmkartierungsergebnisse seitens des EBA vorliegen, sollen Lärm- und Betroffenheitsschwerpunkte herausgearbeitet werden. Auf dieser Basis können Maßnahmenbereiche mit vordringlichem Handlungsbedarf definiert und für diese Maßnahmen aufgezeigt werden. Diese ermittelten Daten liefern wichtige Argumentationshilfen im Gespräch mit der Bahn. Hierfür sind gegebenenfalls zusätzlich finanzielle Mittel erforderlich.
3. Den Empfehlungen für „Erholungsflächen und ruhige Gebiete“ wird auf der Grundlage der Karte 10 mit dem Ziel zugestimmt, diese Flächen gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |