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Beratende Mitglieder im Schulausschuss Herr Lieske verweist auf die verteilte Tischvorlage, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist. Die Anregung der Stadt Göttingen, durch eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes die Berufung von beratenden Mitgliedern, insbesondere des Behindertenbeirates, in den Schulausschuss zu ermöglichen, sei vom Niedersächsischen Kultusministerium leider ablehnend beantwortet worden. Herr Nier weist darauf hin, dass man sich - gerade im Hinblick auf das Thema Inklusion - weiterhin beim Land dafür einsetzen solle, dass ein Mitglied des Behindertenbeirates an den Diskussionen im Schulausschuss teilnehmen und diesen beraten könne.
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