![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Müller-Stürmer erläutert die ausführliche Verwaltungsvorlage und weist auf die durch die Europäische Union (EU) beabsichtigte Erstellung einer Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren hin. Der vorgeschlagene Konzessionsvertag soll zum 01.07.2013 in Kraft treten und bliebe durch die neue EU-Regelung unberührt. Er schildert die wesentlichen Inhalte des Vertrages sowie die zu erfüllenden Rahmenbedingungen für einen Abschluss und weist auf die Sicherung der Konzessionsabgabe für eine Laufzeit von 20 Jahren und auf Nachfrage von Frau Eiselt auf die vertragliche „Endschaftsklausel“ hin. Frau Oldenburg weist auf die juristisch diffizilen Regelungen zu den Ziffern 4.1, 4.3 und 5.1 des Vertrages hin und bittet auf vertragsrechtlich eindeutig interpretierbare Formulierungen zu achten. Herr Suermann bittet zu beachten, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke AG der vorliegenden Fassung bereits zugestimmt habe. Herr Humke bedauert die von der EU vorgesehene Liberalisierung des Wassermarktes. Herr Höfer äußert Bedenken, ob die geplanten Vergabe-Richtlinien der EU sich noch rückwirkend auf den noch abzuschließenden Vertrag auswirken könnten.
Einstimmig ergeht die Beschlussempfehlung für den Rat.
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat stimmt dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Göttingen AG zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Göttingen AG abzuschließen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |